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Casanova Corina · 2011-03-02

Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-02

Wortprotokoll

Gemäss dem bisherigen Artikel 5a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer müssen stimmberechtigte Auslandschweizer ihre Eintragung im Stimmregister alle vier Jahre erneuern. Dies konnte auch zum Stimmrechtsverlust von Personen führen, die regelmässig an Abstimmungen teilgenommen haben, was daher von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern als Diskriminierung empfunden worden ist. Im Jahre 2002 wurde deshalb Artikel 3 der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer ergänzt und folgende Regelung geschaffen: "Die Anmeldung kann auch mittels einer vorgedruckten Karte erneuert werden. Die Stimmgemeinde stellt den stimmberechtigten Auslandschweizern zusammen mit dem Stimmmaterial mindestens einmal jährlich eine solche Karte zu. Diese ist unterzeichnet und datiert zurückzusenden."

Bei der Bundeskanzlei sind zu dieser Regelung nie Reklamationen eingegangen. Frau Nationalrätin Thérèse Meyer hat dann aber eine parlamentarische Initiative eingereicht und eine vereinfachte Prozedur für dieses Vorgehen verlangt.

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stimmen und wählen können. Er hat daher Verständnis für das Anliegen der parlamentarischen Initiative. Wichtig ist ihm, dass bei aller Vereinfachung das Stimmgeheimnis immer gewährleistet werden kann. Er unterstützt daher das Anliegen der parlamentarischen Initiative.

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