Schmidt Roberto · Nationalrat · 2011-03-02
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wollen wir den Schweizerinnen und Schweizern im Ausland das Abstimmen und Wählen in der Schweiz etwas vereinfachen. Die Gesetzesänderung basiert auf einer parlamentarischen Initiative Meyer Thérèse, der die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte einstimmig Folge gegeben haben.
Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland wohnen, können an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz teilnehmen. Wenn sie das tun wollen, müssen sie sich nach geltendem Recht erst einmal über die Schweizer Vertretung bei ihrer Stimmgemeinde in der Schweiz anmelden. Diese Anmeldung müssen sie alle vier Jahre erneuern, sonst werden sie automatisch aus dem Stimmregister gestrichen. Durch das Erfordernis der regelmässigen Erneuerung der Anmeldung soll sichergestellt werden, dass das Stimmmaterial die im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer tatsächlich erreicht, dass sie nicht schon verstorben sind und dass in den Stimmregistern keine "Registerleichen" geführt werden. Konkret erfolgt die Erneuerung des Stimmrechts, indem die Auslandschweizer persönlich bei ihrer Stimmgemeinde in der Schweiz vorsprechen oder die Anmeldung bei der Stimmgemeinde schriftlich erneuern. Heute wird dieser Vorgang durch eine vorgedruckte Karte erleichtert.
Mit der vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer soll die Erneuerung des Stimmrechts zusätzlich erleichtert werden, indem die Erneuerung automatisch erfolgt, wenn die stimmberechtigte Person an einer Abstimmung oder an einer Wahl in der Schweiz teilnimmt. Trifft ihre Stimme bei der Stimmgemeinde in der Schweiz ein, so ist die stimmberechtigte Person automatisch für weitere vier Jahre angemeldet. Die Teilnahme an einer Abstimmung oder Wahl gilt also gleichzeitig als Erneuerung der Anmeldung. Wir gehen davon aus, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, damit auch klar zeigen, dass sie sich am politischen Leben in der Schweiz beteiligen wollen, weshalb sie nicht durch zusätzliche Formalitäten belästigt werden sollten.
Falls Stimmberechtigte Zugang zu Vote électronique, also zur elektronischen Stimmabgabe, haben, können sie nach Absatz 4 der Vorlage ihre Anmeldung neu auch elektronisch erneuern. Selbstverständlich soll aber weiterhin eine konventionelle Erneuerung der Anmeldung möglich sein, indem Stimmberechtigte persönlich bei der Stimmgemeinde vorsprechen oder sie schriftlich orientieren. Technisch ist die [PAGE 90] Neuerung nach Aussagen der zuständigen Behörden ohne Probleme umsetzbar. Nach den Auskünften der Verwaltung stellt die Vorlage auch sicher, dass das Stimmgeheimnis in jedem Fall gewahrt bleibt.
Die SPK hat dem Entwurf an ihrer Sitzung vom 18. November 2010 einstimmig zugestimmt. Auch der Bundesrat begrüsst die vorgeschlagene Änderung.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.