Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-11-29
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-29
Wortprotokoll
Ich bin auch Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, und aufgrund der Einstimmigkeit des Entscheids können Sie ersehen, dass ich damals dem Ablehnungsantrag zugestimmt habe. Auch wenn sich diese Position in ihrer Absolutheit sehr gut theoretisch begründen lässt, bin ich heute nun trotzdem der Auffassung, dass wir bedenken müssen, dass wir ein politisches Organ sind.
Es wurde schon gesagt: Eine Motion erteilt dem Bundesrat einen Auftrag, aber es ist auch so, dass wir im Zweitrat die Möglichkeit haben, eine Motion abzuändern. Es kann durchaus so sein, dass wir im Zuge des Vernehmlassungsverfahrens aufgrund von Diskussionen in der Kommission für Rechtsfragen zur Auffassung gelangen, dass es vielleicht richtig ist, durch eine Änderung dieser Motion, aber z. B. weiter gehend als das, was der Bundesrat gesagt hat, tätig zu werden. Man kann schon sagen, man könne ja auch abwarten, bis diese Vorlage des Bundesrates im Parlament ist, und könne ihr dann zustimmen, aber ich glaube gerade wegen der Befindlichkeit und gerade wegen des Empfindens doch sehr vieler Leute, dass die Vergewaltigung eine Tat ist, die wirklich nicht auf die leichte Schulter genommen werden kann. Das tun wir zwar nicht, aber wir müssen politisch auch daran denken, dass wir nicht den Eindruck erwecken sollten, wir täten es.
Nochmals: Die Behandlung einer Motion bedeutet nicht nur, dass wir Ja oder Nein sagen können, es bedeutet auch, dass wir sie abändern können. Wenn sich die Kommission für Rechtsfragen dieser Frage in diesem Sinne annimmt, fällt ihr dabei kein Zacken aus der Krone.