Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-11-29
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-11-29
Wortprotokoll
Überlegungen anzustellen ist an sich immer lobenswert. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber die Überlegungen müssen am rechten Ort angestellt werden. Ich beantrage Ihnen, diesen Ordnungsantrag abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Kollege Comte, nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hier um zwei Motionen handelt. Motionen erteilen dem Bundesrat einen Auftrag, nicht mehr und nicht weniger. Wir müssen uns nur darüber unterhalten, ob wir dem Bundesrat diesen Auftrag erteilen wollen oder nicht. Das müssen Sie hier entscheiden.
2. Wenn in dieser Beziehung Überlegungen anzustellen sind, dann muss das richtige Gremium dies tun, und der Adressat für solche Überlegungen ist zweifellos der Bundesrat und nicht die Kommission für Rechtsfragen. Wie gesagt, hat sie in diesem Geschäft keinen Handlungsspielraum. Sie muss nur entscheiden, ob dieser Motion stattzugeben ist oder nicht.
Herr Comte, Sie haben offensichtlich noch etwas übersehen: Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, dass er in der Botschaft zur Legislaturplanung 2007-2011 angekündigt hat, dass er diese Strafbestimmungen, den Sanktionenkatalog, überprüfen will. Der Bundesrat sagt dort in der Antwort, er werde "im Rahmen des Projektes 'Harmonisierung der Strafrahmen und Aufhebung obsoleter Strafbestimmungen' auch die Strafandrohungen bei den strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität überprüfen". Das hat der Bundesrat klar erklärt, und dieses Projekt läuft ja, wie wir orientiert worden sind, Frau Bundesrätin. Das ist ja auch der Grund, weshalb wir uns in der Kommission und in diesem Rat gegen all die Einzelanträge ausgesprochen haben, mit denen man die Verschärfung von Sanktionen in einzelnen Strafbestimmungen gefordert hat. Der Bundesrat hat erklärt, er überprüfe das Ganze. Denn man muss den Sanktionenkatalog integral und kohärent beurteilen. Das wollte ich hier jetzt einfach sagen.
Aber der langen Rede kurzer Sinn: Den Sinn für diesen Ordnungsantrag sehe ich schlechterdings nicht. Ich ersuche Sie, ihn abzulehnen.
[PAGE 1027]