Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2011-03-03
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2011-03-03
Wortprotokoll
Bei Artikel 41c Absatz 5 sind Qualität und Budgetmitverantwortung die Stichwörter. Dass an die Versorgungsnetze Anforderungen bezüglich Qualität und Umfang der Budgetmitverantwortung gekoppelt sind, ist unbestritten. Der Ständerat hat beschlossen, dass der Bundesrat solche Anforderungen stellen kann, nicht aber muss. Eine Minderheit der Kommission bittet Sie, auf die potestative Form zu verzichten und das Festlegen von Anforderungen bezüglich Qualität und Budgetmitverantwortung durch den Bundesrat mit einer zwingenden Formulierung im Gesetz zu verankern.
Warum? Wo im Kontext der Kostensteigerung im Gesundheitswesen diskutiert wird, ist Qualität momentan überall im Gespräch - als entscheidender Faktor im Zusammenhang mit Leistungen gemäss KVG, die den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit unterliegen. Deshalb macht es gerade bei dieser Vorlage keinen Sinn, auf eine zwingende Formulierung zu verzichten. Es liegt im Interesse aller Versicherten, der Qualitätssicherung höchste Priorität einzuräumen und die Kompetenz für die Festsetzung des Umfangs der Budgetmitverantwortung dem Bundesrat aufzuerlegen.
Die Mehrheit der Fraktion der Grünen bittet Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.