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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2011-03-03

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-03

Wortprotokoll

Jacques Neirynck hat die wesentlichen Zahlen bereits erwähnt, welche die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur dazu bewogen haben, die vorliegende Motion einstimmig anzunehmen, die dem Bund zusätzliche Kompetenzen für die Schaffung von Studienplätzen im Bereich der Humanmedizin geben wird.

Warum hat die Kommission so beschlossen? Wir haben, wie Sie wissen, in der Schweiz heute schon zu wenig Ärzte. Wir haben nicht nur zu wenig Ärzte, sondern haben auch immer mehr Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland ausgebildet worden sind und Sprachen sprechen, welche unsere Patienten nicht sprechen. Das hat Konsequenzen auch auf die Qualität der Behandlungen gerade für die Bereiche der Medizin, bei welchen die Diskussion und das Gespräch mit dem Patienten im Vordergrund stehen. Wir wissen auch, dass sich langfristig diese Entwicklung noch weiter akzentuieren wird, der Trend geht in diese Richtung: Wir haben überdurchschnittlich viele Ärztinnen und Ärzte, die sich dem Pensionsalter nähern und damit aus dem System fallen werden.

Da und dort ist die Frage des Numerus clausus als Faktor erwähnt worden, der das Problem lösen könnte. Wir wissen: Die Numerus-clausus-Diskussion ist nicht zielführend. Es ist bekannt, dass in den Kantonen mit und in jenen ohne Numerus clausus die gleichen Nachwuchsprobleme vorhanden sind. Zentral ist hingegen die Anzahl der Studienplätze, welche die medizinischen Fakultäten zur Verfügung stellen, sowie die Zahl der Plätze für die praktische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Wir haben zwar von 2000 bis 2010 eine Zunahme der Studienplätze um 15 Prozent feststellen können. Wir wissen aber, dass dies nicht reicht und dass wir damit nicht zum Ziel kommen werden. Wir wissen auch, dass wir mit den Änderungen der Kompetenzen und der Tätigkeiten der verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen das Problem teilweise mildern können, aber auch das wird nicht reichen.

Die Lösung ist komplex, sie kann nicht einfach per Bundesdekret beschlossen werden, weil sie von der Situation in den Kantonen und in den Fakultäten abhängt. Wir wissen, dass die Kantone, die mit ihren Fakultäten heute primär zuständig sind, aus finanziellen Gründen zögern und sich zurückhalten, mit der Idee, dass dann der Nachbarkanton schon dafür [PAGE 157] sorgen werde, dass das Problem gelöst werde. Wir dürfen, wenn wir unsere gesundheitspolitische Verantwortung wahrnehmen wollen, nicht zulassen, dass der Schwarze Peter weiter hin- und hergeschoben wird.

Extreme Lösungen bringen uns nicht weiter, das ist sowohl für den Vorschlag einer Bundesfakultät für Medizin der Fall wie auch für die Idee, hier einfach fromme Wünsche zu formulieren und dadurch die Kantone dazu zu bewegen, Plätze zu schaffen. Die Kommission hat deshalb ein Konzept verabschiedet, das es dem Bund ermöglicht, eine Mindestzahl von Plätzen zu definieren, und zwar bedarfsgerecht. Nationalrätin Jacqueline Fehr hat einen Vorstoss eingereicht, der es dem Bund erlauben wird zu ermitteln, wie viele Ärzte und Studienplätze wir überhaupt brauchen. Aufgrund dieses Konzepts soll der Bund Zahlen festlegen und die Mittel an die Fakultäten daran knüpfen. Das heisst konkret, dass Fakultäten und Kantone, die entsprechende Studienplätze schaffen, belohnt werden und Kantone und Fakultäten, die das nicht tun, das finanziell zu spüren bekommen. Das ist Sinn und Zweck dieser Kommissionsmotion, damit wir auch in Zukunft in unserem Land genügend Ausbildungsplätze haben und das System weiterhin sozial und qualitativ hochwertig betreiben können.