Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-08
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-08
Wortprotokoll
Die beiden vorliegenden parlamentarischen Initiativen von Nationalrätin Bea Heim, 05.448, "Wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik", sowie 08.476, "Begleit- und Versorgungsforschung in der Gesundheitsversorgung", haben eine ähnliche Zielsetzung: Sie wollen Transparenz bei Leistungen und Wirkungen unseres Gesundheitswesens. Diese Zielsetzung wird von der Kommission geteilt. Wir haben dazu auch schon verschiedene Vorstösse überwiesen, verschiedene Arbeiten sind hängig, und Umsetzungsarbeiten dazu sind im Gange.
Mit der parlamentarischen Initiative vom 7. Oktober 2005, "Wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik", verlangt Nationalrätin Bea Heim die Erarbeitung der notwendigen Rechtsgrundlagen, damit der Bundesrat eine kohärente Gesundheitsstatistik mit dem Ziel erarbeiten muss, eine validierte Grundlage für eine wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik zu schaffen. Begründet wurde die Initiative damit, dass für eine wirksame Steuerung des Gesundheitswesens in qualitativer, quantitativer und ökonomischer Hinsicht aussagekräftige Daten und statistische Grundlagen unabdingbar seien. Es bestünden zwar bereits heute vielfältige Datenflüsse zwischen einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens - den Leistungserbringern, den Kantonen, den Patienten, den versichernden Bundesstellen usw. -, diese seien aber vielfach nicht koordiniert; es bestünden Doppelspurigkeiten und Qualitätsprobleme. Die statistischen Grundlagen seien vor allem im ambulanten Bereich und in der Pflege lückenhaft, von einer kohärenten Wissensbasis zur Steuerung der Gesundheitspolitik könne daher gegenwärtig kaum die Rede sein.
Ihre Kommission hat der parlamentarischen Initiative an ihrer Sitzung vom 22. November 2006 mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Demgegenüber beschloss die SGK-SR am 19. Februar 2008 mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Begründet wurde dieser Entscheid vor allem damit, dass die Bundesversammlung im Dezember 2007 den neuen Artikel 22a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet hatte. Daher bestand für die ständerätliche Kommission kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr. Der neue KVG-Artikel verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekanntzugeben, die benötigt werden, um die Anwendung der Bestimmung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen zu überwachen.
In der Folge hat die SGK des Nationalrates die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative an ihrer Sitzung vom 24. April 2008 sistiert, um zunächst die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmung abzuwarten. An ihrer Sitzung vom 21. Januar dieses Jahres wurden beide parlamentarischen Initiativen, also auch die Initiative "Begleit- und [PAGE 250] Versorgungsforschung in der Gesundheitsversorgung", von der SGK nochmals geprüft, und mehrheitlich wird beantragt, beiden Initiativen keine Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit bzw. die Kommission generell unterstützt die Anliegen und Zielsetzung der parlamentarischen Initiative, ist aber der Auffassung, dass das Krankenversicherungsgesetz und das Bundesstatistikgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage bieten, um eine breite Palette von konkreten Massnahmen zur Beschaffung und Auswertung von Datenmaterial für eine wissensbasierte Steuerung des Gesundheitswesens treffen zu können. Im stationären Bereich bestehen mit der Krankenhausstatistik und der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen bereits gute Grundlagen. Im ambulanten Bereich befinden sich verschiedene Projekte im Aufbau. Diese müssen nun konkret umgesetzt werden, bevor vonseiten des Parlamentes neue Gesetzesinitiativen ergriffen werden.
Eine Minderheit der Kommission wollte den Druck mittels Kommissionsmotion aufrechterhalten. Da dieser Vorschlag innerhalb der Kommission nicht mehrheitsfähig war, hält die Minderheit an den parlamentarischen Initiativen fest.
Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 05.448 keine Folge zu geben, weil die Kommission der Meinung ist - ich wiederhole es -, dass die gesetzlichen Grundlagen genügen und gesetzliche Grundlagen allein keine wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik ermöglichen. Es müssen nun vielmehr diese Gesetze umgesetzt werden.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.