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AB 116278

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 17. September 2010 zur Evaluation zum Fernmeldemarkt eine solche Bestimmung angeregt. Diese Bestimmung liegt auf der Linie der bundesrätlichen Feststellung; sie dient dem Persönlichkeitsschutz. Jemand, der klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er keine Werbeanrufe wünscht, wird in Zukunft ein rechtliches Mittel gegen diese Telefonmarketingfirmen haben, die sich über das Opt-out hinwegsetzen. Die Bestimmung geht weniger weit als analoge Vorschriften in der EU, beispielsweise in Deutschland, wo die Telefonmarketingfirma zuerst das Einverständnis der anzurufenden Person einholen muss.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.