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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-03-08

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt, wie der Name sagt, den Wettbewerb oder soll ihn zumindest schützen und ist daher von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft und für die Konsumentinnen und Konsumenten. Neben dem Wettbewerb entwickelt sich leider auch der Missbrauch des Wettbewerbs weiter. Die Ganoven, die sich solche Tricks zunutze machen, sind ebenso schlau wie diejenigen, die versuchen, im Wettbewerb zu bestehen. Entsprechend müssen wir hier immer wieder Anpassungen vornehmen und sind immer wieder einen Schritt hintendrein. Man kann sich entsprechend die Frage stellen, inwiefern es Sinn macht, einzelne Missbrauchshandlungen in einem Bundesgesetz zu regeln und dieses Bundesgesetz immer wieder zu erweitern. Sie sehen das an der Liste der verschiedenen Tatbestände, die immer länger wird - ich glaube, wir sind jetzt bei den Buchstaben r, s und t angelangt -, aber es gibt wahrscheinlich keine Alternative, zumindest nicht im jetzigen Zeitpunkt. Entsprechend ist es nicht nur nötig, sondern dringend notwendig, dass wir das UWG zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten erweitern und ergänzen.

Es gilt, wirkungsvolle Normen gegen Adressbuchschwindel, gegen Schneeballsysteme und missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu schaffen. Eine ganz knappe Mehrheit hat schärfere Vorschriften für die AGB abgelehnt. Das ist unverständlich, denn hier ist das Missbrauchspotenzial gewaltig. Sie alle kennen den schwierigen Umgang mit AGB, seitenweise Regelwerk, das Ihnen private Unternehmungen aufzwingen, gegen das Sie in aller Regel nicht viel machen können. Vielmehr gilt der Grundsatz "Friss oder stirb" oder "Vertrag oder kein Vertrag" - diese Geschäftsbedingungen müssen einfach angenommen werden. In diese Geschäftsbedingungen, die seitenweise vorgelegt werden, können ohne Weiteres missbräuchliche Bestimmungen integriert werden, die für die Konsumentinnen und Konsumenten zum Teil nicht verständlich, zum Teil undurchsichtig sind und sie in eine schwache Position versetzen. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet bei diesem Kernanliegen, bei dieser Kernbestimmung die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen das geltende Recht, das erwiesenermassen wenig - zu wenig - Abhilfe schafft, beibehalten möchte. Wir haben deshalb die Hoffnung, dass die Mehrheit hier im Rat ein Einsehen hat und zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten diesem gewaltigen Missbrauch einen Riegel vorschieben wird.

Weiter soll mit der Vorlage das Klagerecht des Bundes erweitert werden, um damit die Rechtsdurchsetzung zu stärken. Auch das ist ein wichtiges Anliegen, denn viele Bestimmungen, die heute im Gesetz verankert sind, sind leider Makulatur geblieben. Sie sind bloss auf dem Papier vorhanden, in der Rechtswirklichkeit werden sie nicht oder zu wenig durchgesetzt. Ausserdem ist zu beachten, dass mit der zunehmenden Globalisierung und dem Gebrauch des Internets auch die Wettbewerbsverletzungen und der Missbrauch des Wettbewerbs grenzüberschreitenden Charakter angenommen haben, und dagegen hilft nur die internationale Zusammenarbeit. Auch diese soll mit der Vorlage, über die wir heute entscheiden, gestärkt werden.

Die Anpassungen, die vorgeschlagen werden, dienen samt und sonders dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Lauterkeit des Marktes. Sie sind deshalb in allererster Linie auch im Sinn der Wirtschaft. Die SP-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten.