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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-03-08

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Mit Artikel 8 befinden wir uns beim eigentlichen Herzstück dieser UWG-Revision. Es geht um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das sind die von einer Vertragspartei vorformulierten Vertragsbestimmungen, die integraler Bestandteil vieler Verträge sind.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind aus dem heutigen Massengeschäft nicht mehr wegzudenken. Wir alle sind damit täglich konfrontiert, sei es beim Abschluss eines Hypothekarvertrages, beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Abschluss eines Vertrages für eine Kreditkarte, beim Kauf eines Fitness-Abonnements oder eines Flugbilletts usw. Diese vorformulierten Geschäftsbedingungen verteilen die Lasten zwischen den Vertragsparteien sehr ungleich, denn die Partei, die die Vorformulierung vornimmt, hat die Möglichkeit, sie einseitig zu ihren Gunsten zu formulieren. Damit besteht natürlich die Gefahr, dass die andere Partei diese einfach akzeptieren muss, denn im Einzelfall können solche AGB nur schwerlich geändert werden. Es heisst dann, den Vertrag so zu akzeptieren oder auf den Vertrag zu verzichten.

Im geltenden Gesetz haben wir bereits eine Regelung über die Lauterkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Diese ist weitgehend toter Buchstabe geblieben, und zwar deshalb, weil die AGB nur dann als unlauter gelten, wenn sie "in irreführender Weise zum Nachteil einer Vertragspartei" formuliert worden sind. Dieses "in irreführender Weise" hat dazu geführt, dass die AGB inhaltlich nicht überprüft werden können; das verunmöglicht eine inhaltliche Kontrolle der AGB. Deswegen sagte auch Professor Gauch, die Schweiz sei geradezu ein archaisches Eldorado für inhaltlich unkontrollierte AGB. Die Rechtsprechung hat dann in einzelnen Fällen über den Umweg einer sogenannten Ungewöhnlichkeitsklausel versucht, eine Inhaltskontrolle solcher AGB vorzunehmen, aber es sind absolute Einzelfälle.

Es ist schon sehr unschön und dient sicher nicht der Rechtssicherheit, wenn wir solche Umwege zur Überprüfung von AGB wählen müssen. Deswegen ist es richtig, dass der Bundesrat einen neuen Vorschlag macht, dem der Ständerat auch gefolgt ist: Unlauter sind AGB dann, wenn sie in Treu und Glauben verletzender Weise formuliert worden sind. Das ermöglicht eine inhaltliche Kontrolle der AGB. Sie sind dann missbräuchlich, wenn sie Treu und Glauben verletzen und wesentlich von der gesetzlichen Ordnung abweichen oder zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien führen.

Ich verstehe den Widerstand gegen diese Neuformulierung nicht. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist im schweizerischen Zivilrecht ganz wesentlich. Ich bin überzeugt, dass Sie mit der Neuformulierung die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit stärken, denn das ermöglicht eine Überprüfung der AGB und stellt sicher, dass die Vertragsparteien mehr Gleichstellung haben, als es heute der Fall ist.

Ich kann mir den Widerstand gegen die Neuregelung nur mit dem massiven Lobbying von Economiesuisse erklären. Das Engagement ausgerechnet von Economiesuisse ist übrigens erstaunlich, denn die exportorientierten Schweizer Firmen, die an private Konsumentinnen und Konsumenten z. B. im EU-Raum verkaufen, haben sich längst an diese Regelung gewöhnt. Denn das, was der Bundesrat vorschlägt, entspricht in etwa der Regelung, die die EU schon längst kennt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten, sondern ebenso den KMU dient, deswegen hat sich z. B. der Baumeisterverband im Vernehmlassungsverfahren ganz klar für die Neuregelung ausgesprochen.

Ich bitte Sie deshalb: Stärken Sie die Rechte der KMU und der Konsumentinnen und Konsumenten, und stimmen Sie mit der Minderheit dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zu!