Wyss Brigit · Nationalrat · 2011-03-08
Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2011-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal kurz auf zwei der Hauptargumente eingehen, die gegen diese neue Version von Artikel 8 ins Feld geführt werden.
Es handle sich hier um einen Eingriff in die Vertragsfreiheit, wurde von der Mehrheit der Kommission argumentiert. Vertragsfreiheit würde bedeuten, dass die beiden Partner bzw. Partnerinnen auf Augenhöhe wären. Das ist aber gerade im Zusammenhang mit AGB explizit nicht der Fall. Wenn wir einen Vertrag eingehen, sind wir gezwungen, die vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu anerkennen. Wir können den Vertrag mit der Gegenseite nicht von null auf aushandeln. In diesem Sinn muss es möglich sein, die Partei, die die AGB nicht formuliert, zu stärken.
Als Zweites wird ins Feld geführt, dass diese neue Version die Rechtsunsicherheit fördere. Wer AGB im Sinne des Rechts vorformuliert, muss nicht befürchten, dass sie später bei einer inhaltlichen Normenkontrolle hängenbleiben. Nur wer im Sinn hat, mit AGB seine Geschäftspartnerin, seinen Geschäftspartner, Konsumentinnen und Konsumenten zu täuschen, muss sich in Acht nehmen, weil inskünftig die AGB auch inhaltlich überprüft werden können.
Ich bitte Sie, der Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.