Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-03-08
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-08
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um das zweite Herzstück dieser Vorlage. Die schönsten gesetzlichen Bestimmungen nützen nichts, wenn sie nicht durchgesetzt werden können. An der Durchsetzung sollte vor allem Herr Schwander ein Interesse haben. Es ist zentral, wer ein Klagerecht hat: zum einen gemäss Absatz 1 die betroffenen Kundinnen und Kunden, zum andern gemäss Absatz 2 verschiedene Verbände und der Bund.
Der Bund hat bereits heute ein Klagerecht. Dieses ist sehr eingeschränkt, denn der Bund kann nur klagen, wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland bedroht ist und die in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffenen Personen im Ausland ansässig sind. Das heisst, Firmen im Ausland sind besser geschützt als zum Beispiel KMU im Inland. Herr Schwander, haben Sie das zur Kenntnis genommen? Das ist eine klare Diskriminierung der Schweizerinnen und Schweizer. Und ausgerechnet Sie wollen das jetzt im Gesetz zementieren, indem Sie die Ausweitung des Klagerechts des Bundes bekämpfen.
Der Entwurf des Bundesrates, dem der Ständerat gefolgt ist und dem auch die Mehrheit der Kommission zustimmt, sieht nun vor, dass zusätzlich Organisationen des Bundes klagen können, wenn unlauteres Verhalten in der Schweiz vorliegt, das im öffentlichen Interesse bekämpft werden muss. Das betrifft zum Beispiel unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Gewinnversprechungen, Internetbetrügereien, als Rechnungen getarnte Offerten usw. Dem Bund sollen also die gleichen zivilrechtlichen Instrumente zur Verfügung gestellt werden wie klageberechtigten Organisationen und Verbänden.
Die Argumente gegen diese Ausweitung des Klagerechts des Bundes, die auch in der Kommission vorgebracht wurden, sind nicht stichhaltig. So genüge es zum Beispiel, wenn die Konsumentenverbände oder eben die einzelnen Konsumentinnen und Konsumenten ein Klagerecht hätten. Für die einzelnen Kundinnen und Kunden ist aber das Prozessrisiko im Einzelfall viel zu gross, als dass sie gegen solche Missbräuche klagen würden. Auch die Möglichkeiten von Branchenverbänden sind beschränkt. Wenn wirklich Kollektivinteressen im Spiel sind und ein öffentliches Interesse an der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken besteht, ist es richtig, dass auch der Bund prozessual dagegen antreten kann.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und den Minderheitsantrag Schwander abzulehnen. Damit haben wir ein wirksames Instrument, um das Lauterkeitsrecht auch in der Schweiz durchzusetzen.