Müller Geri · Nationalrat · 2011-03-09
Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Wir sprechen hier über eine Vorlage, die eine sanfte Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes beinhaltet, das heisst eine Anpassung des Verbunds Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz. Die Hauptaufgabe ist definiert. Mit dem Einsatz bei Katastrophen und Notlagen haben wir grundsätzlich keine Probleme. Problematisch ist immer noch der Einsatz bei bewaffneten Konflikten; wir haben dies bisher immer kritisiert, weil dies nicht die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ist. Ein Problem ergibt sich daraus, dass die eingesetzten Leute von Berufs wegen, wie beispielsweise die Leute im Gesundheitswesen, dazu gezwungen werden. Bei der Aufnahme muss grundsätzlich nicht damit gerechnet werden, militärische Dienste zu leisten. De facto wird das heute aber per Arbeitsvertrag gemacht. Das ist quasi eine Zwangsverpflichtung, was den ganz kleinen Teil der bewaffneten Konflikte angeht. Das führt uns nicht dazu, die Gesetzesrevision pauschal abzulehnen. Ich möchte einfach auf dieses Problem hinweisen. Es kann nicht sein, dass man durch die berufliche Arbeit verpflichtet wird, etwas zu machen, womit man in Gewissenskonflikte kommen könnte.
Es ist uns auch immer ein Anliegen gewesen, dass man versucht, sowohl den Zivilschutz als auch den Bevölkerungsschutz von Missbrauchseinsätzen fernzuhalten. Ich erinnere an die Diskussion, die wir letzten Sommer im Zusammenhang mit dem Eidgenössischen Schützenfest hatten, als man aus sehr billigen, finanziellen Gründen Leute an einem Schützenfest angestellt hat und sie sogar dazu gezwungen hat. Meine Stadt war davon sehr stark betroffen. Das ist hier, in diesem Gesetz, nicht speziell revidiert worden, aber die Aufgaben, die diese Organisation zu erfüllen hat, sind besser definiert worden. Grundsätzlich geht es um den Bevölkerungsschutz; ein Schützenfest hat nichts mit [PAGE 268] Bevölkerungsschutz zu tun. Der grösste Verein der Schweiz sollte sich selber organisieren können.
Zur Frage der Grossereignisse, der Katastrophen: Wir sind hier beim Pflaster, das wir machen, vor allem beim Pflaster für die Naturkatastrophen, die hausgemacht sind. Uns fehlt eigentlich das Rezept dafür, wie wir diese vermeiden könnten. Nach wie vor haben wir sehr viele Häuser, Liegenschaften, Dorfteile, die in bedrohten Gebieten liegen. Man hat zwar ein Katastrophennetz ausgeschieden und gesagt, dass man dort nicht bauen sollte. Das wird aber leider immer noch umgesetzt, und das zwingt dann beispielsweise die Zivilschutzorganisation zum Einsatz - statt dass man dort das Bauen verhindert. Natürlich wären eigentlich auch bei all den Fragen, bei denen es um die Beeinträchtigung des Klimas geht, über CO2-Gesetze usw. Massnahmen zu ergreifen. Man sollte nicht einfach hier das Pflaster verstärken. Auch das ist ein ganz wichtiger Kritikpunkt, der sich auf die gesamte Situation bezieht. Also sollten wir in die Reduktion von Problemen investieren, statt einfach die Pflaster zu verstärken.
Wir werden bei verschiedenen Artikeln noch speziell intervenieren. Ich möchte einfach etwas ganz speziell hervorheben, nämlich Artikel 53, die Frage der Spitalgesetzgebung. Wir werden dort noch eine Intervention machen, die uns ganz, ganz wichtig erscheint, damit der Bund hier nicht wieder etwas reguliert, was die Kantone dann bezahlen müssen - ausgerechnet parallel zur Spitalgesetzgebung und ausgerechnet ohne die Zusammenarbeit mit den Kantonen.
Zur parlamentarischen Initiative Français: Wenn Sie diese Initiative genau lesen, stellen Sie fest, dass von Freiwilligkeit keine Rede ist, sondern es geht um eine Verpflichtung, die der Bundesrat für Einsätze jenseits des Grenzgebietes anordnen kann. Von der Freiwilligkeit wurde jetzt zwar hier vorne gesprochen. Das müsste aber wirklich im Gesetzestext drinstehen; sonst hat die Initiative bei uns keine Chance. Wir haben diese Initiative per se in der Kommission nicht diskutiert. Wenn schon, müsste die Initiative in der Kommission diskutiert werden; es müssten Anhörungen durchgeführt werden, damit die Frage beurteilt werden kann, ob das wirklich realisierbar ist, was sich unser Kollege da vorstellt.
Stellen Sie sich das vor: Gerade bei Katastrophen, die Sie genannt haben, kann nicht jeder einfach hingehen, der das freiwillig tun möchte. Das ist etwas anderes als Einsätze im Grenzgebiet. Diese Freiwilligen kennen die Situation dort nicht, sie werden allenfalls von den Leuten vor Ort selber bedroht. Wir haben viele Institutionen in der Schweiz, die diese Katastrophenhilfe direkt anbieten, professionell und sehr gut. Ich erinnere an das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, an die Rettungskette Schweiz usw.; das sind die Organisationen, die man einsetzen sollte. Über die Frage, ob dann beispielsweise ein Einsatz bei solchen professionellen Organisationen einen Einfluss auf den Abzug von Diensttagen haben solle, können wir auch sprechen. Aber hier sprechen wir ganz klar über eine Ergänzung von Artikel 27. Das muss meines Erachtens wirklich geprüft werden, dazu brauchen wir aber eine Anhörung. Das haben wir nicht gemacht, sondern wir haben nur im Rahmen der Gesetzgebung darüber diskutiert.
Deshalb ist dieser Initiative hier keine Folge zu geben. Ich empfehle, wenn schon, dass sie in der Kommission noch einmal behandelt wird, weil sie etwas ganz anderes betrifft. In diesem Sinne: Eintreten auf die Vorlage 10.078 und Nein zur parlamentarischen Initiative Français.