AB 116478
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-09
Wortprotokoll
Ich habe bei meinem Eintretensvotum schon darauf hingewiesen, dass ich Sie bitten möchte, Artikel 43a, notabene ein neuer Artikel, zu streichen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir einerseits vom Regierungsrat des Kantons Bern darauf hingewiesen wurden, dass dieser Artikel eingeführt werden soll, ohne dass sich die Kantone dazu äussern konnten. Das wäre zwar noch nicht Grund genug für eine Streichung, ich darf Ihnen aber auch bestätigen, dass andererseits die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr - abgekürzt RK MZF - dies gleich sieht.
Die Frage der Finanzierung des Zivilschutzmaterials ist im sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 - ich mache diesen Quervergleich - in Aussicht gestellt. Es heisst dort ganz explizit, es seien diese Fragen gemeinsam mit den Kantonen zu klären: "Die Anforderungen an den Zivilschutz werden in Zukunft steigen. Entsprechend ist zu prüfen, ob mehr finanzielle Mittel für die Infrastruktur und das Material des Zivilschutzes nötig sind, damit er weiterhin die geforderten Leistungen erbringen kann. Insbesondere das Korpsmaterial für den Einsatz bei Katastrophen ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Einsatzerfordernissen. Die teils individuelle Beschaffung durch die Kantone gefährdet die Interoperabilität bei der interkantonalen Hilfeleistung und erschwert aufgrund der grösseren Mobilität der Dienstpflichtigen eine effiziente Ausbildung. Es ist deshalb abzuklären, inwieweit sich der Bund künftig bei der Standardisierung dieser Materialkategorie beteiligen will."
Sie hören es: Dieser Abschnitt beschreibt die sich derzeit im Materialbereich des Zivilschutzes präsentierende Situation treffend. Eine zukunftsgerichtete Regelung drängt sich also auf, denn auch der Bund muss ein Interesse haben, dass die Interoperabilität des Zivilschutzes über die Kantonsgrenzen hinweg gewährleistet ist, hat er doch ebenfalls die Kompetenz, den Zivilschutz aufzubieten. Gelegenheit zur Neuregelung dieser Zuständigkeit im Materialbereich bietet der hier schon mehrmals zitierte Bericht "Strategie Bevölkerungs- und Zivilschutz 2015 plus".
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Artikel 43a überträgt nun jedoch die Verantwortung für die Beschaffung und Finanzierung des Einsatzmaterials und der persönlichen Ausrüstung ganz den Kantonen, ohne finanzielle Beteiligung des Bundes. Richtigerweise sagen die Kantone: Da werden wir vor ein Fait accompli gestellt. Zudem - ich möchte es noch einmal wiederholen, auch wenn es so zitiert wurde - entspricht es natürlich auch dem Grundsatz des neuen Finanzausgleichs, der sagt: Wer bezahlt, soll schlussendlich zumindest auch mitreden können. Es kann nicht sein, dass die Kantone bezahlen müssen, der Bund aber vorschreibt, was zu tun ist.
Ich bitte Sie deshalb, Artikel 43a aus dieser Teilrevision zu streichen; man kann dies dann regeln, wenn die Kantone tatsächlich konsultiert wurden.