Thanei Anita · Nationalrat · 2011-03-09
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Die heutige Debatte zum Thema Abzockerei ist noch nicht der letzte Akt dieses Trauerspiels, denn es muss die Wahlen überdauern.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2010 beschlossen, sowohl die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" als auch den direkten Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen war seither sehr aktiv und hat mittels einer parlamentarischen Initiative einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Die Besonderheit dabei ist, dass es nun zwei Vorlagen gibt, wobei die zweite die erste umfasst und diese um eine gesellschafts- und steuerrechtliche Sonderbehandlung von sehr hohen Vergütungen, das heisst Vergütungen von über 3 Millionen Franken, ergänzt. Diese zusätzlichen Bestimmungen wurden durch eine parlamentarische Initiative der WAK-SR angeregt. Somit macht es bereits aus formellen Gründen Sinn, lediglich auf die konsolidierte Vorlage 2 einzutreten. Diese kann in der Detailberatung beliebig angereichert oder gestutzt werden, was denn auch in der Kommissionsarbeit bereits geschah.
Es gibt jedoch auch inhaltliche Gründe, die für die Vorlage 2 sprechen. Die SP-Fraktion unterstützt nach wie vor die Initiative und den direkten Gegenvorschlag. Hohe Vergütungen, kurz "Abzockerei" genannt, sind volkswirtschaftlich schädlich. Die Unterschiede zwischen den tiefsten Einkommen von Lohnabhängigen und den Einkommen von Managern sind heute derart gross, dass der soziale Frieden gestört ist. Es darf nicht sein, dass die einen zäh um den Teuerungsausgleich, um eine vorzeitige Pensionierung oder um Arbeitslosengelder ringen müssen, derweil die anderen ungestraft absahnen können. Der Staat muss handeln, und zwar nicht nur zugunsten von in Not geratenen Grossbanken.
Genau wie die Vorlage der Aktienrechtsrevision als Gegenvorschlag zur Initiative nicht taugte, taugt auch die Vorlage 1 nicht. Die Vorlage 2 übernimmt dagegen einen Teil der Anliegen der Initiative. Sie bringt den Aktionärinnen und Aktionären mehr Rechte, die Generalversammlung bestimmt zwingend über das Vergütungsreglement, der Inhalt des Vergütungsreglementes ist geregelt, und das Vergütungsreglement muss öffentlich zugänglich sein. Weiter ist das Tantiemenmodell, die Boni-Steuer, ein wirksames Mittel gegen zu hohe Vergütungen, Entschädigungen und Löhne.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen und auf die Vorlage 2 einzutreten.