Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2001-05-07
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-07
Wortprotokoll
Sie haben es heute Nachmittag schon einige Male gehört: Mit der 11. AHV-Revision werden gemäss der bundesrätlichen Botschaft zwei Hauptziele verfolgt:
1. Gesicherte Finanzierungsgrundlagen für die mittel- und längerfristige Zukunft der AHV sind zu erarbeiten, und zwar sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite.
2. Das flexible Rentenalter soll realisiert werden.
Misst man die jetzige Vorlage unserer Kommission an diesen Vorgaben und an diesen Zielen, so erkennt man, dass sich die Meinungen über die nötigen Massnahmen diametral gegenüberstehen. Lassen Sie mich deshalb anlässlich dieser Eintretensdebatte einige wichtige Tatsachen in Erinnerung rufen, die es zu berücksichtigen gilt. Sie betreffen:
1. die heutigen und künftigen Soziallasten;
2. die demographische Herausforderung;
3. die Tatsache, dass die AHV als Volksversicherung nicht geeignet ist, allen Einzelfällen gerecht zu werden.
Das grosse soziale Netz dieses Landes hat sich weitgehend in den letzten hundert Jahren entwickelt. Zu Recht dürfen wir darauf stolz sein, dass unser Dreisäulensystem der sozialen Sicherheit auch im Ausland hohes Ansehen geniesst. Allerdings zeigt die kürzlich publizierte erste Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit in der Schweiz, dass der Staatshaushalt zunehmend belastet wird. Vor zehn Jahren lag die schweizerische Quote der Sozialausgaben mit rund 20 Prozent noch deutlich unter dem Durchschnitt der heutigen EU-Staaten. Heute, erst zehn Jahre später, weist die Schweiz im Vergleich zur EU schon eine leicht überdurchschnittliche Quote von 28 Prozent auf. In Kaufkrafteinheiten gemessen gehört die Schweiz gar zur "Spitzengruppe". Umgekehrt stagnieren die Investitionen in zukunftsträchtige und innovative Staatsaufgaben wie Bildung und Forschung zunehmend. Die Staatsverschuldung steigt weiter.
Vor diesem Hintergrund muss es ein zentrales Anliegen sein, das gesamte schweizerische Sozialsystem langfristig und nachhaltig zu sichern - nicht nur, aber auch die AHV.
Neben der Sozial- und Staatsquote und ihrer Bedeutung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stellt der demographische Wandel eine weitere zentrale Rahmenbedingung für die 11. AHV-Revision dar. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit gibt es mehr alte als junge Menschen. Im 21. Jahrhundert wird die Bevölkerung in vielen Industrienationen abnehmen: Die erste so genannte demographische Umkehr seit Jahrhunderten. Wir werden nicht mehr mit dem alten Schreckgespenst der Überbevölkerung konfrontiert sein, sondern mit einer zunehmenden Unterbevölkerung der Industriestaaten. Während die Menschen länger leben, nehmen auf der ganzen Welt die Geburtenzahlen stark ab. Die Kombination von wachsender Lebenserwartung und geringer Fruchtbarkeit treibt unser Durchschnittsalter unerbittlich nach oben. In der Schweiz stehen heute einem Rentner vier Erwerbstätige gegenüber; wie die neuen Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen, werden es im Jahre 2050 noch 2,2 Erwerbstätige sein. Zudem hat die Alterung zur Folge, dass die Erwerbsbevölkerung ab 2015 - schon sehr bald also - schrumpfen wird. Der Arbeitsmarkt wird also noch mehr ausgetrocknet. Das ist keine Angstmacherei; das sind schlicht die Fakten. Die steigenden Sozial- und Gesundheitskosten benötigen jedoch Wirtschaftswachstum - ein Wachstum, das durch die rückläufigen Bevölkerungs- und Arbeitnehmerzahlen zunehmend gebremst wird.
Die Erwerbsquote der Männer und Frauen in der Schweiz ist schon heute relativ hoch. Bei einmal angenommener konstanter Immigration heisst dies, dass die älteren Menschen wohl oder übel die einzige Reserve für den Arbeitsmarkt der Zukunft bilden.
Schliesslich ist daran zu erinnern, dass die AHV in ihrem Grundkonzept eine Versicherung darstellt. Sie ist ein Teil der Alterssicherung, ein Grundnetz neben der zweiten Säule, dem individuellen Sparen sowie neben IV- und Ergänzungsleistungen. Sie ist eine Volksversicherung und gerade nicht geeignet, auf Einzelfälle angemessen einzugehen.
Die aufgezeigten Perspektiven bedeuten also, dass die Flexibilisierung Anreize schaffen sollte, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsprozess gehalten werden können und nicht umgekehrt.
Die durchaus realen Probleme einzelner Berufsgruppen - die hier in diesem Saal heute Nachmittag angesprochen wurden - können nicht über die Volksversicherung gelöst werden. So haben die viel zitierten Mitarbeiter in der Baubranche in der Tat eine höhere Sterblichkeit als der schweizerische Durchschnitt. Allerdings liegen die Gründe dafür nicht nur in beruflichen Risiken. So sind beispielsweise auch alkohol- und tabakbezogene Todesfälle in dieser Berufsgruppe deutlich häufiger als im Durchschnitt.
Die Lösungen müssen nicht allgemein über die AHV-Volksversicherung, sondern spezifisch, z. B. über entsprechende Branchenlösungen, gefunden werden. Wir wollen keine falschen neuen Lösungen nach dem Giesskannenprinzip.
Bei der nachhaltigen Entwicklung der AHV geht es heute vor dem Hintergrund unserer gesamten sozialen Sicherung nicht um kurzfristige Versprechungen, sondern um nachhaltige Reformen, welche auch zukünftigen Generationen die Sicherheit auf künftige Leistungen geben können. Erliegen wir deshalb nicht dem politischen Reiz des Umlageverfahrens.
Für uns heisst das klar: Wir wollen in der 11. AHV-Revision ein Rentenalter von 65 Jahren, eine Flexibilisierung nach unten und oben bei versicherungstechnisch gekürzten bzw. erhöhten Renten. Speziallösungen sind auf die zweite Säule bzw. auf die weiteren Sozialwerke, auf Branchenlösungen usw. zu verweisen.
Ich bitte Sie - falls Sie eintreten -, die Vorlage entsprechend zu verbessern.
[PAGE 396]