Hany Urs · Nationalrat · 2011-03-14
Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-14
Wortprotokoll
Das vorliegende Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 betrifft insbesondere die folgenden Themen: Interoperabilität der Eisenbahnen, Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr, Stärkung der Rolle der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr und Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste.
Zur Interoperabilität der Eisenbahnen: Im Eisenbahnverkehr spielen leider die nationalen Grenzen immer noch eine grosse Rolle. Unter Interoperabilität wird die Eignung des europäischen Eisenbahnsystems für einen durchgehenden und sicheren grenzüberschreitenden Zugverkehr verstanden. In betrieblicher, organisatorischer und technischer Hinsicht bilden die nationalen Grenzen ein noch zu grosses Hindernis. Die EU hat Richtlinien zur Überwindung solcher Hindernisse verabschiedet. Erste Erfahrungen mit diesen Richtlinien zeigen, dass vor allem beim grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsnetz Erfolge verzeichnet werden können. Solange die Schweiz das relevante EU-Recht nicht umgesetzt hat, kann sie nicht als Partnerin in der Europäischen Eisenbahnagentur mitwirken. Mit dem vorliegenden Gesetz wird nun dafür gesorgt, dass wir die Interoperabilitätsrichtlinien vollständig in schweizerisches Recht übernehmen können. Von der Übernahme dieser Richtlinien profitiert die EU, aber auch die Schweiz. Mit der Verbesserung der Interoperabilität kann die Verlagerung auf die Schiene gestärkt werden. Heute ist der Güterverkehr auf der Schiene gegenüber demjenigen auf der Strasse im grenzüberschreitenden Verkehr im Nachteil. Eine diesbezügliche Verbesserung mit der Übernahme der Interoperabilitätsrichtlinien führt zu grösserer Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und trägt auch zu einer besseren Auslastung der Neat-Basistunnel bei.
Zu den Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr: Mit dieser Vorlage werden die Ausschreibungen im Busverkehr auf Gesetzesstufe verankert. Die bis heute gemachten Erfahrungen fliessen in die neuen Regelungen ein. Der Schienenpersonenverkehr wird mit einer Kann-Formulierung erfasst. Weitere rechtliche Regelungen sind nicht vorgesehen. Dies entspricht dem Auftrag der KVF-NR; insgesamt aber wird die Rechtssicherheit bei Ausschreibungen gestärkt.
Zur gestärkten Schiedskommission im Eisenbahnverkehr: Die Funktion der Schiedskommission wird rechtlich verankert. Sie kann von Amtes wegen Untersuchungen einleiten und Entscheide treffen, wenn der Verdacht besteht, dass der Netzzugang verhindert oder nicht diskriminierungsfrei gewährt wird. Entscheide der Schiedskommission können mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Zur Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste: Die Einsatzplanung, die Ausbildung der Einsatzkräfte und die Bereitstellung von Material bei Ereignissen wie Bränden, Unfällen und bei der Freisetzung gefährlicher Güter sind eine gemeinsame Aufgabe der öffentlichen Feuer- und Chemiewehren sowie der betroffenen Infrastrukturbetreiber. Bereits heute werden solche Einsätze im Bahnbereich von den Infrastrukturbetreiber bezahlt. Nun wird eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Infrastrukturbetreiber einen Beitrag an die Vorhaltekosten der Wehrdienste leisten. Sie beteiligen sich damit an den Grundkosten, die den Kantonen durch das Bereitstellen von Feuerwehren und Rettungsdiensten entstehen.
Auf die einzelnen Minderheitsanträge gehe ich hier nicht ein; dies wird meine Fraktionskollegin Viola Amherd in der Detailberatung bei den entsprechenden Artikeln tun.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage.