Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Worum geht es? Es geht darum, eine heute bereits geltende Bestimmung im Rahmen der Bahnreform unverändert in Artikel 31 des überarbeiteten Personenbeförderungsgesetzes zu übernehmen. Die Umwandlung beziehungsweise die Sistierung von Darlehen wurde vom Parlament in der Beratung der Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 eingebracht und ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Das Finanzierungssystem des abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehrs ist nicht darauf ausgerichtet, dass Transportunternehmen bedeutende Gewinne erwirtschaften können. Das ist nicht das Ziel. Das Modell der Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten zielt vielmehr auf Nullergebnisse hin. Mit dem Aufschub der jährlichen Rückzahlung bestehender Darlehen an den Bund kann einem Transportunternehmen ein Instrument zur Verfügung gestellt werden, das ihm sowohl bei Sanierungen und Modernisierungen von Rollmaterial als auch bei der Neubeschaffung hilft, Liquiditätsengpässe zu vermindern. Die Umwandlung oder Sistierung eines rückzahlbaren Darlehens über 10 Millionen Franken setzt zudem das Einverständnis der Eidgenössischen Finanzverwaltung voraus.
Ich bitte Sie, diese Regelung auch für die Zukunft zu übernehmen.