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AB 116649

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-14

Wortprotokoll

Nach Angaben der Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für den Personalverleih haben sich diese in den wesentlichen Punkten geeinigt. Ein neues Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung ihres GAV ist beim zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Seco, allerdings noch nicht eingegangen. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des GAV für den Personalverleih bewusst. Da der Abschluss eines GAV aber Sache der Sozialpartner ist und sich der Staat grundsätzlich nicht in Sozialpartnerverhandlungen einmischt, hat sich der Bundesrat nicht aktiv in die Verhandlungen eingebracht. Der Bundesrat würde es begrüssen, wenn sich die Sozialpartner nach den langen Diskussionen auf einen GAV einigen könnten und damit eine Allgemeinverbindlichkeit möglich würde.

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