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AB 116651

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-14

Wortprotokoll

Die Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen, d. h. die Kantone und die Paritätischen Kommissionen von Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, haben die "Weisung zum Vorgehen zur Überprüfung der selbstständigen Erwerbstätigkeit von ausländischen Dienstleistungserbringern" im Rahmen der durchgeführten Vernehmlassung grossmehrheitlich als taugliches Arbeitsinstrument erachtet, um den Status eines als selbstständig gemeldeten ausländischen Dienstleistungserbringers zu ermitteln. Die Vernehmlassung hat aber auch gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschränkte Möglichkeiten zur Sanktionierung bei ermittelter Scheinselbstständigkeit bieten. Aus diesem Grund hat das Seco Ende Dezember 2010 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialpartner und der Kantone eingesetzt, welche eine Situationsanalyse zur Problematik der Scheinselbstständigkeit erstellt sowie bis Ende Juni 2011 Lösungsvorschläge erarbeitet, um Scheinselbstständigkeit wirksamer bekämpfen zu können.