Lexipedia

Goll Christine · Nationalrat · 2001-05-07

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

"6,3 Milliarden Franken über den Erwartungen": So lautete vor drei Monaten der Titel der Medienmitteilung aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement zum Zustand der Bundeskasse. Allen Defizit- und Untergangsprognosen zum Trotz schloss der AHV-Fonds für das Jahr 2000 mit einem Überschuss von über einer Milliarde Franken ab.

46 Prozent Jastimmen zur Flexibilisierungs-Initiative der Grünen im letzten November und eine überdeutliche Zustimmung zu den beiden Volksinitiativen in der Romandie und im Tessin - ein Glanzresultat für ein sozialpolitisches Volksbegehren. Das Bedürfnis nach einem sozial ausgestalteten, flexiblen Altersrücktritt, der die konkreten Lebensläufe und Arbeitsbiographien berücksichtigt, ist ausgewiesen.

1997 haben die Stimmberechtigten an der Urne eine Kürzung der Arbeitslosentaggelder abgelehnt, und 1999 haben sie die Abschaffung der Viertelsrenten bei der Invalidenversicherung abgelehnt. Keine Chance also für den Abbau von Sozialversicherungsleistungen an der Urne - schon gar nicht im wirtschaftlichen Aufschwung, in dem sich die Schweiz momentan befindet. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass von diesem Aufschwung alle profitieren müssen, also auch die Arbeitnehmenden und die Rentnerinnen und Rentner.

Ein Sparprogramm bei den AHV-Leistungen von über einer Milliarde Franken bei den Rentnern und Rentnerinnen und insbesondere auf dem Rücken der Frauen und gleichzeitig Steuergeschenke in Milliardenhöhe an Banken, Unternehmer, Hauseigentümer und gut verdienende Ehepaare ohne Kinder unter dem Etikettenschwindel "Familienbesteuerung": Wenn Sie das wollen, wird Ihnen das kein Mensch abnehmen!

All diese Fakten sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie heute über die 11. AHV-Revision entscheiden. Die SP-Fraktion wird sich weiterhin hartnäckig für eine Revision ohne Leistungskürzungen und ohne Sozialabbau einsetzen. Angstmacherei und Finanzhysterie greifen angesichts der neuesten statistischen Entwicklungen und der gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr. Die Finanzierung der AHV ist eine Frage des politischen Willens und von der Beschäftigungslage abhängig.

Für uns stehen bei der 11. AHV-Revision vier Schwerpunkte im Vordergrund:

1. Die Höhe des Rentenalters ist klar an die Frage nach der Möglichkeit eines vorzeitigen Altersrücktritts gekoppelt. Erklärtes Ziel der 11. AHV-Revision ist - und war auch immer - die Einführung eines flexiblen Rentenalters. Die SP-Fraktion wird keine weitere Erhöhung des Frauenrentenalters akzeptieren, falls daraus ein Flexibilisierungsmodell mit massiven lebenslangen Rentenkürzungen resultieren sollte. Der Altersrücktritt darf kein Privileg für Reiche sein. Er muss sozial ausgestaltet werden. Das ist auch dringend nötig, denn vor dem Rentenalter sind nicht alle gleich. Die Gesundheit ist ungleich verteilt: je tiefer der soziale Status, desto grösser die Gesundheitsprobleme. Putzfrauen und Bauarbeiter werden häufiger vor dem Erreichen des Rentenalters invalid und haben eine kürzere Lebenserwartung als beispielsweise Freiberufler und Wissenschafterinnen.

2. Den drastischen Einschnitt bei der Witwenrente wird die SP-Fraktion vehement bekämpfen. Gleichstellung lässt sich nicht mit der Streichung von Sozialversicherungsleistungen erzwingen. Mit einer Höhe von 800 bis maximal 1600 Franken garantiert die Witwenrente keine Existenzgrundlage; sie ist ein nötiger Zustupf, wenn im Todesfall das eine Erwerbseinkommen wegfällt.

Auch das Ergebnis der Kommissionsmehrheit ist sozial nicht zu verantworten. Mit dem Abbau von über einer halben Milliarde Franken würde künftig jede zweite betroffene Frau keine Witwenrente mehr erhalten; der grösste Teil davon wären Frauen, die in jungen Jahren Kinder haben und keine Planung ihrer Berufslaufbahn vornehmen können.

3. Die SP-Fraktion weist die AHV-Rentenkürzungen durch eine verzögerte Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung kategorisch zurück und wird auch beim bewährten Mischindex keinerlei Abstriche zulassen. Renteneinbussen fördern die Altersarmut - hauptsächlich bei Frauen. Sie sind auch heute davon betroffen, denn bereits heute sind drei Viertel derjenigen Menschen, die Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente beziehen, Frauen.

Hingegen wollen wir einen weiteren Schritt in Richtung Existenzsicherung durch die AHV tun. Weniger als ein Drittel der allein stehenden Frauen und Männer erhalten heute eine Maximalrente von 2060 Franken. Wir schlagen deshalb eine Verbesserung der Rentenformel vor, welche die Situation für Menschen mit kleinen Einkommen verbessern würde. Für diese Bevölkerungsgruppe fehlt nämlich auch die Absicherung durch die zweite Säule.

4. Zur Finanzierung: Die 11. AHV-Revision ist eine Sparvorlage. Von Sparen kann jedoch keine Rede sein, weil die sozialen Folgekosten dann bei der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, bei den Ergänzungsleistungen und bei der Sozialhilfe anfallen. Unter Berücksichtigung der zum Teil beschlossenen Zusatzfinanzierung und auch unter Berücksichtigung der Beschäftigungsentwicklung müssen keine Leistungen gekürzt werden. Die SP-Fraktion wird auf beide Vorlagen eintreten und sich für weiter gehende Verbesserungen einsetzen. Immerhin will die Kommission mehr Geld für die Flexibilisierung einsetzen. Das ist ein wichtiger, aber zu kleiner Schritt in die richtige Richtung. [PAGE 387]

Unsere Gesamtbilanz nach den Beratungen in der SGK fällt jedoch negativ aus. Sollte die 11. AHV-Revision eine Sparvorlage bleiben, deren Preis die Rentner und Rentnerinnen zu bezahlen hätten, könnten wir ihr nicht zustimmen. Sie müssten dann aber erklären, wieso Frauen und Männer, die ein Arbeitsleben lang zum Wohlstand dieses Landes beigetragen haben, nicht in Würde und in sozialer Sicherheit alt werden dürfen.