Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-05-07
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-07
Wortprotokoll
Wenn wir auf die 11. AHV-Revision eintreten, ist dies der Beginn von wichtigen Revisionen einer ganzen Reihe von Sozialversicherungen. Es folgen ja bekanntlich die Revision des BVG, die 4. IV-Revision, auch die ALV soll revidiert werden. Man könnte dann auch noch die "Dauerbaustelle" KVG dazunehmen. Das ist für uns beteiligte Parlamentarier, die sich mit diesen Fragen auseinander setzen, natürlich hochinteressant. Aber viel wichtiger ist, dass damit für unsere Bevölkerung und unser Land wichtige Entscheide zu fällen sind. Eine eigentliche innenpolitische Weichenstellung ist damit verbunden.
Die Fragen, die sich zu Beginn dieser Revisionen und dieser Weichenstellung stellen - insbesondere bei der AHV -, sind klar: Wieviel Sozialstaat wollen wir? Wie gross darf die Last sein, die Beitragszahlern zugemutet werden darf oder kann? Oder: Gibt es ernsthafte gesellschaftliche und soziale Probleme in unserem Land, die einen Weiterausbau, wie wir ihn bisher gehabt haben, rechtfertigen? Das sind die entscheidenden Fragen, welche es in dieser Sondersession zu beantworten gilt.
Wenn wir eine Gesamtbeurteilung aus Sicht der SVP-Fraktion vornehmen, können wir feststellen, dass eine eigentliche soziale Not, wenn überhaupt, nur noch in bescheidenstem Mass vorhanden ist - zum guten Glück. Es schliesst aber selbstverständlich nicht aus, dass gesellschaftliche Veränderungen, welche immer wieder stattfinden, den Gegebenheiten entsprechend in unsere Sozialversicherungen aufzunehmen und die Anpassungen zu machen sind. Theoretische Menschenbilder allerdings und vorauseilende gesellschaftliche Wunschvorstellungen haben im Zusammenhang mit den Volksversicherungen keinen Platz.
Aufgrund der finanziellen Entwicklung der Soziallast in unserem Land - welche in den letzten zehn Jahren von rund 21 Prozent auf etwa 26 oder 27 Prozent des Bruttoinlandproduktes angestiegen ist - ist grosse Zurückhaltung angesagt. In den Rezessionsjahren nach 1991 war die Herausforderung selbstverständlich viel grösser. Nach der Überwindung dieser Rezessionszeit müsste man nun umso mehr versuchen, die Last wieder abzubauen. Mit einem Aufwand von über einem Viertel des Bruttoinlandproduktes für die soziale Sicherheit ist das erträgliche Mass überschritten.
Wenn ich vorhin von innenpolitischen Weichenstellungen gesprochen habe, so habe ich es vor diesem Umfeld und aufgrund des Wissens getan, dass vergleichbare westliche Staaten, welche mit 30 Prozent und mehr Soziallast konfrontiert sind, heute damit beschäftigt sind, unangenehme und einschneidende Reformen durchzuführen. Herr Rechsteiner-Basel, das ist die Arbeit ihrer Parteikollegen in den übrigen westeuropäischen Staaten. Sie haben in der Sozialpolitik jahrelang Versprechungen gemacht, die sie heute nicht mehr halten können. Wir sollten daraus eigentlich die Lehre ziehen, den Bogen nicht zu überspannen. Die Erhaltung der Renten ist angesagt - nicht Experimente, die in zehn bis fünfzehn Jahren nicht mehr bezahlt werden können.
Während einiger Jahrzehnte war der schrittweise Ausbau der Sozialversicherungen nur gerade in der Grösse der Schritte umstritten, aber nicht in der Richtung. Es waren alle mit der Marschrichtung einverstanden. Heute können wir dieser Marschrichtung, diesem weiteren Ausbau der Sozialversicherungen, nicht mehr zustimmen. Korrekturen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können sinnvoll sein. Ein weiterer Ausbau gefährdet die Solidarität, und die Schattenwirtschaft wird gefördert. Wenn Sie die Entwicklung der Schattenwirtschaft in den letzten Jahren verfolgt haben, sollten Sie eigentlich mit neuen Steuern und Abgaben vorsichtig sein. Es soll sogar ein Gesetz geben. Ich empfehle Ihnen, kein Gesetz gegen die Schattenwirtschaft zu machen, sondern eben die Abgabenlast zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren. Das ist die beste Massnahme gegen die Schattenwirtschaft. Der Weiterausbau von Sozialleistungen ist mit Unsicherheiten verbunden.
Es wurde verschiedentlich angesprochen, dass sehr viele Minderheitsanträge in der Vorlage zu finden sind, dass die Arbeit der Kommission nicht besonders gut gewesen sei. Diese Vielfalt von Minderheitsanträgen ist das Resultat der bevorstehenden spürbaren Weichenstellung im sozialpolitischen Bereich, die ich angesprochen habe. Eine Rückweisung, wie sie die FDP-Fraktion bezogen auf die AHV-Gesetzesrevision vorschlägt, bringt nichts. Die Anliegen, die Sie aufgelistet haben, haben wir alle detailliert besprochen, und wir haben entschieden. Eine Rückweisung dürfte keine neuen Resultate bringen. Es ist eine politische Frage, die wir hier im Parlament auszumehren haben. Das sind Fragen, denen wir uns zu stellen haben.
Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage 2, auf die eigentliche AHV-Gesetzesrevision, eintreten, im Wesentlichen auf Ausbauschritte verzichten und dem Auftrag unserer Wähler folgen, die Renten zu sichern, ohne neue Steuern zu erheben. Das heisst eben auch, dass wir auf die Vorlage 1, Mehrwertsteuererhöhung, nicht eintreten werden und allenfalls alternativ, eventual, die Rückweisung dieses Teils der Vorlage unterstützen werden.