Schwaller Urs · Ständerat · 2011-03-02
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Bei der letzten Behandlung dieses Geschäftes hier im Rat sagte ich einleitend, ich hätte mich mit dieser Buchpreisbindung zu Beginn schwer oder zumindest nicht leicht getan. In der Tat hatte ich mich gefragt, ob es in der Schweiz nach den vielen Regelungen und Stützungen in der Landwirtschaft, bei den Medikamentenpreisen und bei den staatlich festgesetzten Tarifen und Preisen im Krankenversicherungsbereich auch noch eine Preisregelung bei den Büchern brauche.
Ich habe mich dann für diese Preisbindung eingesetzt und tue das auch heute. Ich tue dies, weil ich überzeugt bin, dass nur die Buchpreisbindung die Vielfalt des Buchhandels und vor allem auch die Breite des heutigen Buchangebotes mit über 60 000 Neuerscheinungen pro Jahr garantiert. Das Problem ist ja nicht der sogenannte Bestseller. Den Bestseller findet man an jedem Kiosk, in jedem Warenhaus und heute sogar in der Post im Dorf. Das Problem sind ja die Bücher mit kleinen Auflagen, die Bücher junger Autoren, die Sachbücher. Das ist das eine. Das andere ist der Internethandel. Ich bin überzeugt, dass eine Buchpreisbindung ohne den Einschluss des Internethandels nichts bringt und die ganze Sache ins Aus bzw. ad absurdum führt. Die grossen Verlage werden dann einfach in Lörrach ein Internetbüro einrichten, dort Arbeitsplätze schaffen und den ganzen Handel vom Ausland aus durchführen, einen Handel, der dann fast sicher auch zum Sterben oder mindestens zu einem Abbau der kleineren Buchläden in der Schweiz führen wird. Denn nur von der sachkundigen Beratung und von der Information der Kunden kann ja niemand leben, wenn die gleichen Kunden ihre Bücher dann per Internet bestellen. Ich unterstütze deshalb die vom Nationalrat beschlossene Lösung und die Minderheit.
Herr Frick hat das Gutachten des Seco angesprochen. Dazu nur zwei Bemerkungen:
1. Wer überwacht das? Das Gutachten sagt dies ganz am Schluss. Es ist der Preisüberwacher. Er muss die Preisentwicklung beobachten, er muss insbesondere beobachten, ob missbräuchliche Überhöhungen gegenüber den im benachbarten Ausland zu bezahlenden Preisen aufkommen.
2. Das Gutachten sagt, es bleibe offen, ob der Einbezug des grenzüberschreitenden Handels allenfalls eine verschleierte Handelsbeschränkung oder eine indirekte Diskriminierung darstelle. Dies könnte dann der Fall sein, wenn es den Importeuren verunmöglicht würde, die Einkaufs- und Vertriebskostenvorteile, die sie im Ausland erzielen, auf dem Inlandmarkt weiterzugeben. Das aber gibt es nicht.
Wir können hier ohne Weiteres dem Antrag der Minderheit folgen und uns dem Nationalrat anschliessen.