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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-03-07

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Ich glaube, es ist unausweichlich, dass sich alle Voten, die zu Artikel 3 gemacht werden, auch auf Artikel 5 beziehen, weil das Inland und das Ausland zusammenspielen. Es kann selbstverständlich eine getrennte Abstimmung in dieser Reihenfolge bedingen, aber faktisch hängt das Ganze zusammen.

Die Anträge, die Ihnen vorliegen, entsprechen der ganzen Bandbreite von Zielvorstellungen, die derzeit in der politischen Arena eine Rolle spielen: Sie haben die Position des Bundesrates - total 20 Prozent Reduktion, davon mindestens 10 Prozent im Inland -, welche von der Mehrheit der Kommission des Ständerates übernommen wird; Sie haben die Position des Nationalrates, der 20 Prozent vollumfänglich im Inland kompensieren will; und Sie haben die Volksinitiative, die 30 Prozent Reduktion vollumfänglich im Inland erreichen will.

Dies ist diejenige Bestimmung, über die ich relativ lange sprechen werde - sie ist zentral, aber haben Sie keine Angst -, um Ihnen begreiflich zu machen, warum wir von der Mehrheit uns zu dem entschlossen haben, was wir letztlich beantragen. Ich muss Ihnen vorerst einige Zahlen nennen, die für das Verständnis von Bedeutung sind. Wenn wir die Zeitspanne von 1990 bis 2020 beurteilen, ergeben sich ungefähr folgende Entwicklungen: Die Bevölkerung wird in diesem Zeitraum um 25 Prozent zunehmen, die Zahl der Wohneinheiten um 35 Prozent, die Wohnfläche um 50 Prozent, die Zahl der Erwerbstätigen um 25 Prozent, jene der Motorfahrzeuge um 50 Prozent - dies alles in diesen dreissig Jahren.

Es gibt noch weitere Zahlen. Wenn wir den Energieverbrauch im Zeitraum von 1990 bis 2009 betrachten - also nicht bis 2020, weil jene Werte noch nicht feststehen -, ergeben sich folgende Zahlen: Der Verbrauch der Erdölbrennstoffe ist um 23,2 Prozent zurückgegangen.

Die Treibstoffe haben um 15,7 Prozent zugenommen, Elektrizität um 23,4 Prozent, Gas um 67,6 Prozent, Kohle hat um 2,4 Prozent abgenommen, Fernwärme, Energie aus Müll, erneuerbare Energien usw. haben um 66,7 Prozent zugenommen. Über alle Energieträger hinweg gesehen hat der Energieverbrauch in 19 Jahren, von 1990 bis 2009, um 10 Prozent zugenommen. Wenn ich nun von diesen 10 Prozent den Strom, die Fernwärme, die Energie aus Müll und die erneuerbaren Energien, also alle diejenigen Energiearten, die nicht aus fossilen Trägern erzeugt werden, abziehe, [PAGE 120] resultiert ein Wachstum von 3,5 Prozent bei Energie aus fossilen Brennstoffen. Sie sehen, dass die CO2-Ausstösse damit kausal zusammenhängen.

Diese Zahlen sind auch ein Indiz dafür, warum wir das Ziel des CO2-Gesetzes im letzten Jahr nicht erreicht haben. Zudem wurde die Reduktion, die wir gemäss der bisherigen CO2-Gesetzgebung zu erreichen hatten, vorab im Ausland erzielt. Wenn wir das neue CO2-Gesetz betrachten, müssen wir uns darum bewusst sein, dass wir vorerst das inländische Negativdelta angeben müssen.

Der Bundesrat nimmt in der Botschaft an, dass die Treibhausgasemissionen bis 2020 - ohne die im neuen CO2-Gesetz vorgeschlagenen Massnahmen, also vorab als Folge der bereits bestehenden Massnahmen und der technischen Entwicklung - gegenüber 1990 um rund 2 Millionen Tonnen zurückgehen. Die Botschaft wurde aber in den Jahren 2008 und 2009 konzipiert, sie geht wahrscheinlich von einer zu tiefen Bevölkerungsentwicklung aus. Ihre UREK ist deshalb der Auffassung, dass für ein in einem Gesetz zu benennendes Ziel Prognosen konservativ zu beurteilen sind und eher auf die unteren Werte der Prognosenbandbreite abzustellen ist. Deshalb ist bei der Beurteilung des Ausmasses der erfolgten Inlandreduktion primär von dem auszugehen, was die neuen Massnahmen zu bewirken vermögen.

Nun zähle ich Ihnen diese Massnahmen auf und quantifiziere deren Wirkung. Eine Massnahme, die wir heute schon haben, ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffen. In unserer Kommission war aber umstritten, ob diese Abgabe bei Teilen von Verbrauchern überhaupt eine Lenkungswirkung hat - dies insbesondere bei Mietern und Stockwerkeigentümern. Bei diesen nämlich wirkt sich ja ihr individuelles Sparen nicht direkt auf ihren Geldbeutel aus. Diese Zweifel sind plausibel und nachvollziehbar. Ich kann nicht durch etwas gelenkt werden, das mir persönlich gar nichts bringt. Gleichwohl haben wir die Wirkung der Brennstoffabgabe berücksichtigt - im gleichen Umfang, wie dies auch der Bundesrat getan hat.

Nun kommt etwas Entscheidendes hinzu: Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für Gebäudesanierungen bewirkt einiges. Auch die Wirkung dieser Massnahmen ist zumindest bis zum Jahr 2020 beschränkt, aber sie ist doch progressiv zunehmend.

Warum das? Die Bauindustrie ist schon seit längerer Zeit weitgehend ausgelastet. Die Bewältigung eines massiven Gebäudeprogramms wäre deshalb nur bei einer massiven Ausweitung der Bauindustrie überhaupt möglich. Es wäre dies unrealistisch und auch volkswirtschaftlich problematisch. Denn die massive Ausweitung eines einzelnen Wirtschaftszweiges basierend auf staatlichen Subventionen ist tendenziell gefährlich, und zwar deshalb, weil die langfristige Beibehaltung von Subventionstöpfen immer mit Unsicherheit verbunden ist. Dazu kommt bei allen Gebäudemassnahmen die Gefahr einer Trendwende bei den Zinssätzen. In Bezug auf die massive Erhöhung der Mitarbeiterzahlen darf weiter nicht unerwähnt bleiben, dass das Anstellungspotenzial der Bauwirtschaft im Inland ein beschränktes ist. Wenn trotzdem ein überdimensioniertes Gebäudeprogramm durchgeführt würde, hätte dies zur Folge, dass Anstellungen im Ausland erfolgen müssten bzw. Bauaufträge ins Ausland zu vergeben wären.

Unter Würdigung all dieser Gegebenheiten haben wir für die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und das Gebäudeprogramm ein Einsparpotenzial von zusammen 3,2 Millionen Tonnen an CO2-Emissionen angenommen, wie dies auch der Bundesrat getan hat. Wir glauben, dass dies eine realistische Zahl ist, und könnten die Aussage, dass sie massiv höher sein wird, nicht wagen.

Zur nächsten Massnahme: Das Reduktionspotenzial bei den Motorfahrzeugen ist langfristig gross. Wie ich jedoch schon vorher bei meinen Zahlenbeispielen erwähnt habe: Der Treibstoffverbrauch hat von 1990 bis 2009 immer noch um 15,7 Prozent zugenommen. Wir wissen weiter, dass die Zahl der Motorfahrzeuge bis 2020 weiter ansteigen wird. Wir wissen aber auch, dass der Treibstoffverbrauch pro Auto abnimmt, und zwar, weil die CO2-Gesetzgebung nun zu greifen beginnt. Wir müssen aber zuerst das abbauen, was durch den erhöhten Treibstoffverbrauch in den ersten 19 Jahren dieser 30-Jahres-Periode aufgebaut wurde. Trotzdem kommen wir - per Ende 2020 berechnet und ebenfalls mit dem Bundesrat übereinstimmend - per saldo auf ein Einsparpotenzial von 1,5 Millionen Tonnen gegenüber 1990.

Die nächste Massnahme sind das Emissionshandelssystem Schweiz sowie die freiwilligen Emissionsreduktionen mit Kompensationsprojekten im Inland. Dazu kommt auch, und nun beglücke ich Herrn Kollege Hess, das verbaute Holz. Diese drei Massnahmen zusammen erreichen eine Reduktion von ungefähr 1 Million Tonnen CO2.

Ich habe Ihnen nun alle Massnahmen aufgezählt, die wir beschlossen haben. Wenn Sie die Zahlen addieren, die ich Ihnen genannt habe, kommen Sie auf ein Reduktionspotenzial von 5,5 Millionen Tonnen. 1990 hatten wir einen Ausstoss von ungefähr 52 Millionen Tonnen; also sind 5,5 Millionen Tonnen ziemlich genau 10 Prozent. Das erachten wir als realistisch, dazu stehen wir, und da sind wir auch bereit, eine entsprechende Gesetzesbestimmung zu erlassen.

In Artikel 5, in dem die Auslandangelegenheiten geregelt sind, ist festgelegt, dass maximal 10 Prozent im Ausland reduziert werden dürfen. Das ist nun so auszulegen, dass durchaus die Möglichkeit besteht, diese Grenze von 10 Prozent zu überschreiten. Der Bundesrat ist jederzeit frei, entsprechend der Entwicklung ein etwas anderes Ziel festzulegen, und zwar im Rahmen dessen, was die Massnahmen hergeben. Das Ganze passt also zusammen. Wir wissen, wir wollen im Inland den Ausstoss um so viel reduzieren, wie die Massnahmen hergeben. Wir wissen aber auch, dass ein Teil davon im Ausland kompensiert werden muss. Und das ist meines Erachtens das, was wir unter Glaubwürdigkeit verstehen. Wir sprechen von etwas, von dem wir zum Voraus wissen, dass wir es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einhalten können. Wir geben nicht ein Ziel vor, von dem man realistischerweise sagen muss: Es kann nie und nimmer erreicht werden, ausser durch Massnahmen, die im Gesetz gar nicht vorgesehen sind.

Zu den Minderheiten: Die Minderheiten I und II wollen, dass der Inlandanteil über diese 10 Prozent hinaus reduziert wird; die Minderheit I will eine Reduktion im Umfang von 20 Prozent, die Minderheit II eine Reduktion im Umfang von 30 Prozent. Dazu Folgendes: Ein Teil der Minderheiten, nämlich die Kolleginnen Diener und Forster sowie die Kollegen Cramer, Berset und Berberat, wollen deshalb weiter gehende Massnahmen, als die Kommission sie beantragt.

Was sind das nun für zusätzliche Massnahmen? Es sind deren zwei:

Die erste Massnahme ist, dass die Befugnis des Bundesrates bei der CO2-Abgabe auf den Brennstoffen einen anderen Rahmen erhält. Jetzt ist im Gesetz vorgesehen, dass der Abgabesatz 36 Franken beträgt und sich bis maximal 120 Franken erhöhen kann. Der Nationalrat - in Klammer gesagt - hat ein Zwischenziel von 60 Franken eingeschaltet. Die Minderheiten I und II wollen, dass die Brennstoffabgabe schon heute von 36 auf 90 Franken erhöht wird und dass das Maximum 180 Franken beträgt. Sie sehen also, der ganze Spielraum liegt bei dieser Möglichkeit einer erhöhten Brennstoffabgabe. Da müssen Sie sich aber ernsthaft die Frage stellen, ob eine Lenkungsabgabe, die ungefähr doppelt so hoch ist, wie von uns vorgesehen, so viel zu bewirken vermag. Auf der einen Seite zweifeln wir an der Wirkung der Lenkungsabgabe als solcher, auf der anderen Seite sehen wir, dass das Gebäudesanierungsprogramm funktioniert, aber einfach durch faktische Gegebenheiten an seine Grenzen kommt.

Die zweite Massnahme, welche die Minderheiten in Abweichung zur Kommissionsmehrheit vorsehen, besteht in der Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen, also auf Benzin und auf Diesel; diese Abgaben könnten maximal 120 Franken pro Tonne betragen. Auf den Liter Benzin gerechnet, sind dies 12 Rappen Mehrpreis. Sie kennen die Lenkungswirkungen, die aus den Schwankungen der Benzinpreise infolge internationaler Gegebenheiten erzielt wurden, und ich bezweifle, dass eine Benzinpreiserhöhung um 12 Rappen so wahnsinnig viel bewirken wird. Aber [PAGE 121] immerhin, die Minderheiten, die für ein Ziel von 20 Prozent im Inland sind, sind in dem Sinne konsequent, als sie nur diese zwei Massnahmen hierzu vorschlagen.

Ihre Kommission schlägt Ihnen in Artikel 43a eine Bonus-Malus-Regelung bei Automobilkäufen vor. Dies ist neu, der Nationalrat hat sich noch nicht darüber unterhalten. Das kam so spät in der Kommissionsberatung, dass wir nicht genau errechnen konnten, was dieses Bonus-Malus-System bezogen auf die CO2-Abgabe für Auswirkungen hätte. Sie wird aber auch nicht signifikant sein.

Aus dem Gesagten ergibt sich nun folgender Schluss: Für den Grossteil aller weiteren Inlandreduktionen, die notwendig wären, um auf 20 oder 30 Prozent zu kommen, sieht das Gesetz keine Massnahmen vor. Die Frage stellt sich nun, ob in einem Gesetz ein verbindliches Ziel genannt werden darf, bei dem auch nicht ansatzweise klargestellt ist, wie es erfüllt werden soll. Nach meiner Beurteilung und nach Meinung der Mehrheit der Kommission geht das nicht. Grund hierfür ist der Umstand, dass jede zusätzliche Massnahme abgelehnt werden kann, sei es durch das Parlament, sei es durch das Volk. Der Bundesrat allein hat nicht die Kompetenz, Massnahmen einzuführen, die notwendig wären, um auf 20 Prozent zu kommen; das haben nur wir und allenfalls das Volk.

Wir müssen realisieren, dass die Forderungen der verschiedenen Gruppierungen, die sich in den letzten Wochen und Tagen an uns gewandt haben, auf einen Umstand zurückzuführen sind; es geht um die wirtschaftlichen Potenziale, welche die Klimapolitik für diese Unternehmen beinhaltet. Dass man sich hierfür einsetzt, ist nicht a priori falsch. Zu bedenken ist aber, dass ein wesentlicher Teil der auf der Klimapolitik basierenden Geldflüsse von staatlichen Subventionen abhängt. Es ist zumindest fraglich, ob die Politik kurzfristig bereit sein wird, so viele Gelder zu bewilligen, die für Massnahmen notwendig sind, um ein Inlandziel von 20 oder gar 30 Prozent zu erreichen. Solche Massnahmen sind deshalb politische und rechtliche Blackouts, die nicht Grundlage einer seriösen Gesetzgebung sein dürfen. Wer immer höhere Inlandanteile will, hat konkrete Massnahmen vorzuschlagen und sich für diese zu engagieren. Gesetze dürfen nicht auf Wunschvorstellungen beruhen, sondern sie haben auf Realitäten zu beruhen.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einige Worte zum Energie-Trialog; ich war da auch Mitglied. Es ist durchaus zutreffend, dass der Energie-Trialog festgestellt hat, 20 Prozent könnten vollständig im Inland erreicht werden. Doch berechnet, was dies kosten würde, hat der Energie-Trialog nicht. Darum meine ich, dass wir uns nicht auf irgendwelche Organisationen fixieren dürfen, sondern auf das abstützen müssen, was wir selbst in unserem Gesetz sagen. Man kann darauf hoffen, dass wir in den Jahren 2014, 2015, 2016 oder 2017 zusätzliche Massnahmen beschliessen. Nur: Wir können heute nie und nimmer feststellen, dass das, was wir beschlossen haben, auch tatsächlich durchkommt. Wir leben in einem Staat, in dem die Kompetenz für die Festlegung solcher Massnahmen nicht abschliessend beim Parlament liegt, sondern letztlich immer auch Gegenstand einer Volksabstimmung sein darf.

Ein letzter Punkt, nämlich die Arbeitsplätze: Selbstverständlich entstehen neue Arbeitsplätze in der Cleantech-Industrie, und das ist gut und richtig so. Es stellt sich aber die Frage: Kann die Wirtschaft im jetzigen Stadium, im Stadium des Gesetzgebungsverfahrens, fordern, dass hierzu eine Mitfinanzierung durch den Staat zu erfolgen hat? Zu berücksichtigen ist bei der ganzen Arbeitsplatzdiskussion aber auch die Tatsache, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerade dann, wenn wir in einer blühenden Wirtschaft leben, immer bedeutet, dass an anderen Orten Arbeitsplätze verschwinden oder dass sich Branchen ins Ausland verlagern. Ich möchte damit nur sagen: Die ganze Arbeitsplatzdiskussion muss letztlich nicht eine Bruttodiskussion, sondern eine Nettodiskussion sein. Nur dann können wir beurteilen, ob etwas wirtschaftlich funktioniert oder nicht. Dabei ist auch daran zu denken, dass bei dieser Nettobeurteilung die Frage, welche Art von Arbeitsplätzen geschaffen wird, wesentlich ist. Handelt es sich um niederschwellige oder eher um höherschwellige Arbeitsplätze? Wo gehen welche Arbeitsplätze verloren?

Damit komme ich zum Schluss. Ich glaube, wir haben seriös berechnet, was möglich ist. Wir haben weitgehende Übereinstimmung mit dem Bundesrat gefunden. Wir haben auch festgestellt, dass die Massnahmen, welche von der Minderheit unterstützt werden, nie und nimmer ausreichen, um 20 Prozent zu erreichen. Darum ist es meines Erachtens eine Frage der gesetzgeberischen Seriosität, das zu machen, was als realistisch beurteilt wird. Herr Berset hat gesagt, wir müssten bezüglich der Rahmenbedingungen auch für die Wirtschaft Vertrauen schaffen. Ja, ja und nochmals ja. Vertrauen aber entsteht nicht durch leere Worte, durch Versprechungen, deren Erfüllung wir nicht garantieren können, sondern es entsteht durch gesetzliche Bestimmungen, die beschlossen sind und deren Umsetzung auch tatsächlich erfolgt.

Darum beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen und folgerichtig die Minderheiten I (Diener Lenz) und II (Cramer) abzulehnen.