Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-05-07
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-07
Wortprotokoll
Bei den Artikeln 6 und 8 unterstützt die CVP-Fraktion in der Mehrheit - etwa im Verhältnis von drei zu eins - die Anträge der Minderheiten II (Triponez/Bortoluzzi). Gefragt ist hier Gleichbehandlung aller Gruppen im Bereich des Beitragssatzes. Dazu verweisen wir auf Gutachten wie jenes des Expertenbüros Dr. Wechsler & Meier, Büro für unabhängige Pensionskassen- und Versicherungsberatung. Der rechnerisch ausgewiesene Beitragssatz für die Gleichstellung der Beiträge mit den Arbeitnehmern beläuft sich auf 7,9 Prozent. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass bei den Arbeitnehmern die Hälfte aller AHV-Beiträge als Geschäftsaufwand gilt und nicht der AHV-Beitragspflicht untersteht, während bei den Selbstständigerwerbenden die gesamten AHV-Beiträge aufgerechnet und die AHV-Beiträge von dieser aufgerechneten Basis verrechnet werden. Das ist der Unterschied.
Kollege Cina hat nachträglich einen Eventualantrag für eben diese 7,9 Prozent eingereicht. Das wäre aus der Sicht der Mehrheit der CVP-Fraktion in zweiter Priorität ebenfalls akzeptierbar. In erster Priorität bitte ich Sie aber, den Anträgen der Minderheiten II (Triponez/Bortoluzzi) für den Beitragssatz von 7,8 Prozent zuzustimmen. Falls diese abgelehnt werden, unterstützen Sie bitte den Eventualantrag Cina für 7,9 Prozent.
Zu Artikel 9bis: Dieser Artikel wird ja auch behandelt, wie ich jetzt vernommen habe. Die sinkende Beitragsskala ist eine der wenigen sozialen Abfederungen, die den Selbstständigerwerbenden zugute kommt. Wenn ich in Betracht ziehe, dass man bei den Nichterwerbstätigen neu abgestufte Beitragssätze einführen will - ich denke an das Dreistufenprinzip gemäss Artikel 10 Absatz 1bis -, dann erachte ich den vom Bundesrat gemachten Vorschlag des Einfrierens der sinkenden Skala, diplomatisch gesagt, als unpassend. Es geht doch nicht, bestehende Abstufungen aufzuheben, um sie anderen Gruppierungen neu zu gewähren.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 9bis der Mehrheit zuzustimmen. Es ist nicht einmal eine Muss-Formulierung - diese wurde abgelehnt -, sondern es ist eine Kann-Formulierung. Der Bundesrat hat hier die Möglichkeit, die heutige Situation beizubehalten.