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Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-09

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-09

Wortprotokoll

Der Kanton Jura hat vor rund einem Jahr eine Standesinitiative eingereicht, mit dem Begehren, das Erwerbsersatzgesetz (EOG) sei so zu ändern, dass auch Milizfeuerwehrleute im Rahmen ihrer Tätigkeiten Anspruch auf die Leistungen nach diesem Gesetz hätten, also Erwerbsersatz erhielten.

Die SGK hat das Anliegen geprüft und beantragt Ihnen einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie haben die Erwägungen der Kommission schriftlich erhalten. Ich erlaube mir, diese in einigen Punkten noch zu ergänzen.

Die Standesinitiative verlangt ausdrücklich, das EOG, ein Bundesgesetz, sei in ihrem Sinne zu ändern; die Bundesverfassung soll nicht Gegenstand einer Änderung sein. Damit fehlt aber die verfassungsmässige Grundlage für die Gesetzesänderung. Die Feuerwehr sowie ihre Organisation und Regelung ist verfassungsgerecht allein eine Sache der Kantone. Sie unterscheidet sich hierin vom Militär oder vom Zivilschutz, die folgerichtig von der Erwerbsersatzordnung erfasst werden, während es den Kantonen obliegt, die Rechtsstellung und auch die Entschädigung der Mitglieder der Feuerwehr festzulegen.

In einer Stellungnahme vom 23. Februar dieses Jahres an unsere Kommission hält die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr unmissverständlich fest, dass das Feuerwehrwesen unbestrittenermassen zu den kantonalen Hoheitsaufgaben gehöre, dass die Kantone daher auch die Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst selbstständig festzulegen hätten und dass eine bundesrechtliche Lösung für den Erwerbsersatz deshalb fehl am Platze sei. Diese Haltung werde auch vom Schweizerischen Feuerwehrverband geteilt.

Daneben gibt es nach Meinung unserer Kommission auch materielle Gründe, die dagegen sprechen, dieser Initiative Folge zu geben. Der Feuerwehrdienst ist nur bezüglich der Ausbildung planbar. Diese findet zu einem grossen Teil am [PAGE 185] Abend und an Wochenenden, also ausserhalb der Arbeitszeit, statt. Die Einsätze selbst können zu jeder Tages- und Nachtzeit, während der Woche und an Wochenenden erfolgen und dauern in der Regel eher einige Stunden und nicht unbedingt ganze Diensttage. Gerade darauf aber ist die Erwerbsersatzordnung des Bundes ausgerichtet, mit welcher ja die Abwesenheit vom Arbeitsort entschädigt wird. Für den Feuerwehrdienst müssten daher erhebliche Differenzierungen vorgenommen werden, auch der administrative Aufwand für Feuerwehren und Ausgleichskassen wäre sehr hoch.

Gegen die Initiative sprechen schliesslich auch finanzielle Gründe. Entgegen der Meinung der Vertreter des Kantons Jura in der Anhörung befinden sich die Finanzen der EO keineswegs in einer rosigen Lage. Bekanntlich musste der Beitragssatz auf dieses Jahr hin um 0,2 Prozent erhöht werden. Ob dies längerfristig ausreicht, ist keineswegs sicher. Grosse Sprünge sind jedenfalls kaum möglich.

Die SGK beantragt Ihnen aufgrund all dieser Überlegungen, der Initiative keine Folge zu geben.

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