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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-03-10

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Die Minderheit sieht die Geschichte um diese Motion doch um einiges anders, als wir es eben vom Sprecher der Kommission zu hören bekommen haben. Sie lehnt deshalb die Motion und damit die Schaffung eines Integrationsrahmengesetzes, in welcher Form auch immer, aus verschiedenen Gründen ab. Lassen Sie mich aber vorgängig noch die Feststellung machen, dass das legislatorische "Buebetrickli" - ich sage dem so -, mit dem die Kommissionsmehrheit nun ihren geänderten Motionstext anzupreisen oder zu verkaufen versucht, bei uns nicht zieht. Ob die anbegehrten zusätzlichen und aus unserer Sicht weit über das Ziel hinausschiessenden neuen Integrationsmassnahmen konkret in ein neu zu schaffendes Integrationsrahmengesetz, Version Nationalrat, oder allenfalls in entsprechende andere Gesetze verteilt, Version SPK Ständerat, zu stehen kommen sollen, ändert doch rein nichts am Inhalt. Integrationsförderung ist Integrationsförderung, in welchem gesetzlichen Kleid diese auch immer daherkommt. Die Minderheit will derzeit das Thema aber grundsätzlich ruhen lassen, und zwar aus folgenden Gründen:

Der erste Grund: Auch ich komme nicht darum herum, auf die Volksabstimmung vom 28. November 2010 über die Ausschaffungs-Initiative hinzuweisen. Diese wurde damals bekanntlich von einem überwiegenden Teil unseres Rates bekämpft, insbesondere mithilfe von Integrationsmassnahmen, die in der Bundesverfassung immerhin sechs - ja, Herr Kollege Büttiker, es waren sechs - neue Absätze beansprucht hätten. In keinem einzigen Kanton war jener Gegenentwurf aber mehrheitsfähig. In keinem einzigen Kanton erachtete man weitere Integrationsmassnahmen, finanziert von Bund, Kantonen und Gemeinden, als erforderlich. Respektieren wir also diesen Volkswillen! Die grosse Mehrheit im Volk stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass Integration in erster Linie eine Aufgabe der in unser Land zuwandernden Menschen ist. Diese müssen sich primär um die Integration, das heisst um die Sprache, Sitten, Gebräuche, aber auch um die Kenntnis der rechtlichen Vorschriften bemühen und sich an diese Vorschriften halten. Einen roten Teppich - oder welche Farbe dieser Teppich auch immer hat - seitens des Gaststaates braucht es dazu nicht.

Der zweite Grund, weshalb diese Motion abzulehnen ist, bezieht sich auf die Tatsache, dass sie auch vom Bundesrat abgelehnt wird. Der Bundesrat hat eigene Vorstellungen in Sachen Integration. Noch in diesem Jahr will er dem Parlament seine Vorschläge und Ideen unterbreiten, und ich nehme an, Frau Bundesrätin Sommaruga, Sie werden uns dann in Ihren Ausführungen einen Einblick geben, wie der Bundesrat das Vorgehen rund um die Integration sieht, und zwar sowohl in zeitlicher als auch in materieller Hinsicht. Die Dinge sind also im Fluss. Wer dann zusätzlich etwas aufladen oder bremsen will, kann das immer noch tun; aber die Materie ist am Fliessen, da braucht es nicht noch eine Motion, um eine Schleuse zu öffnen. Ich weiss nicht, warum die Mehrheit der Kommission zusätzlich agieren - ich möchte fast sagen: mit dem Brecheisen hantieren - will. Nach Erachten der Minderheit braucht es diese Motion schon aus formellen Gründen nicht.

Der dritte Grund sollte der für den Ständerat entscheidende sein: Es geht um die Haltung der Kantone und um die Rücksicht auf die Stände, die wir vertreten. Sie erinnern sich, dass schon die Integrationsvorschriften, mit denen das Parlament im Gegenentwurf die Ausschaffungs-Initiative bekämpfen wollte, die Gemüter in den Kantonen strapazierten. Die KdK beschwerte sich, die gesetzliche Pflicht zur Vernehmlassung sei schon im letzten Jahr missachtet worden, den Kantonen sollten Pflichten auferlegt werden, ohne dass sie vorher konsultiert worden seien. Deshalb teilte uns die KdK schon am 18. Januar 2011 - also unmittelbar bevor wir diese Motion in der vorberatenden Kommission behandelten - per Schreiben Folgendes mit: "Wir haben den Ständerat bereits im vergangenen Jahr in der Diskussion rund um den direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative und den darin festgehaltenen Integrationsartikel darauf hingewiesen, dass sich die Kantone entschieden gegen neue Bundeskompetenzen im Integrationsbereich wehren. Der Gegenvorschlag wurde in der Volksabstimmung verworfen. Damit haben Volk und Stände die geltende Rechtsordnung bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, welchen Zusatznutzen ein Bundesrahmengesetz für die Integrationsförderung bringen könnte." Das steht im Brief vom 18. Januar. Dennoch sprach sich die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen für die Motion aus und brachte die eingangs erwähnte und von mir als "Buebetrickli" bezeichnete Änderung an - aber damit nicht genug!

Ich komme nun auf das Schreiben vom 8. März dieses Jahres. Da doppelte die KdK noch einmal unmissverständlich nach, in einem Schreiben, das offenbar alle von uns erhalten haben und das an Klarheit und an Entschlossenheit wohl nicht mehr zu überbieten ist. Ich zitiere daraus zuhanden der Öffentlichkeit lediglich die fettgedruckten Zwischentitel auf Seite 1 und bemerke dazu höchstens noch, dass diese Feststellungen natürlich auch für den Bundesrat bei seinem Vorhaben von wesentlicher Relevanz sind: "Die Motion Integrationsrahmengesetz ist aus Sicht der Kantone abzulehnen ... Die Kantone wehren sich gegen neue Bundeskompetenzen im Integrationsbereich ... Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen aus."

Das Schweizervolk lehnt weitergehende Integrationsmassnahmen ab, der Bundesrat hat eigene Vorstellungen und lehnt die Motion ab, und die Kantone halten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für ausreichend. Was soll [PAGE 191] diese Motion dann noch? Sie liegt quer in der politischen Landschaft, und deshalb ist sie abzulehnen. Wenn Sie die Kantone ernst nehmen wollen, wie es auch Kollege Büttiker versprochen hat, und das glaube ich ihm, dann gibt es nur eines: diese Motion schicklich zu beerdigen und das Heft in die Hände des Bundesrates zu legen, der uns gegen Ende des Jahres sein Vorhaben in Sachen Integration unterbreiten wird.