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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-16

Wortprotokoll

Den Kantonen wird bei allen Einkommenssteuern, bei der Gewinnsteuer angerechnet, was nach der direkten Bundessteuer ausschöpfbar bzw. möglich wäre. Es spielt keine Rolle, welche Ansätze ein Kanton bei der Pauschalbesteuerung tatsächlich hat; es spielt vielmehr eine Rolle, was er erzielen könnte, wenn er nach der direkten Bundessteuer ausschöpfen würde. Das wird ihm angerechnet - das ist heute schon so. Es geht alles über den Massstab der direkten Bundessteuer, auch bei der Einkommenssteuer ist das so. Insofern gibt es hier nichts, das anders wäre als im bestehenden System. Wir sagen einfach, dass das, was heute nach der direkten Bundessteuer als Pauschalbesteuerung im betreffenden Kanton ausschöpfbar wäre, angerechnet wird, unabhängig davon, was die Kantone tatsächlich machen. Das ist beim Bund eben - wie ich gesagt habe - der fünffache Betrag des Mietwertes; das ist es, was wir heute anrechnen.

Ich sehe aber den Konflikt mit Ihnen jetzt nicht, denn massgebend ist die direkte Bundessteuer und nicht die Kantonssteuer bzw. die kantonale Pauschalbesteuerung.