preparatory:AB 117309
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Spätestens seit der Finanzkrise wissen wir, dass die Entschädigungssysteme von Unternehmungen einen entscheidenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik haben. Insbesondere bei den Banken haben Lohnexzesse und übertriebene Bonuszahlungen entscheidend zum risikohaften Verhalten geführt und die Finanzkrise massiv beschleunigt, wenn nicht sogar im Kern ausgelöst. Besonders stossend ist, dass die Folgen der Risiken von der Allgemeinheit getragen werden, die Profite aber privat einkassiert wurden. Ganz krass ist dies bei den Grossbanken der Fall, die für das Grossbankenrisiko mit 4 bis 5 Milliarden Franken im Jahr durch die Allgemeinheit subventioniert werden. Sie konnten heute der Presse entnehmen, was für Entschädigungen bei der UBS wieder ausgerichtet werden und in welcher Höhe. Es sind Millionenbeträge in zweistelliger Grössenordnung.
Meine parlamentarische Initiative verlangt nun, dass im Gesetz die Grundzüge der Entlöhnungspolitik festgelegt werden, und zwar im Bankengesetz. Dazu gehören das Verbot risikoerhöhender Anreizsysteme, dann die Verpflichtung zu festen Entschädigungen und die Vorschrift, dass variable Entschädigungsteile nur einen geringen Teil der Gesamtvergütung ausmachen dürfen. Dann gehört die Genehmigung der Entlöhnungssysteme durch die Finma dazu und, was ganz wichtig ist, eine Sanktion durch die Finma, die darauf hinausläuft, dass Verstösse gegen die Auflagen direkt zum Entzug der Bewilligung führen.
Ich möchte noch einmal auf die Praxis der Grossbanken zurückkommen. Wie wenig die Grossbanken aus der Krise gelernt haben, zeigt zum einen die UBS, zum anderen die CS. Sie wissen alle, dass die CS ihrem CEO noch im Jahre 2009 ganze 90 Millionen Franken ausbezahlt hat, wovon 71 Millionen auf variable Entschädigungen aus früheren Bonusplänen zurückzuführen waren. Aber auch viele kleinere Banken haben da mitgemacht.
Variable Entschädigungen setzen falsche Anreize, das hat inzwischen auch die Finma gemerkt. Die Finanzmarktaufsicht hat mit einem Rundschreiben Empfehlungen erlassen. Diese sind aber zahnlos und reichen nicht aus. Die Finma hat insbesondere den variablen Entschädigungsanteil nur ungenügend begrenzt. Was ganz wichtig ist: Es fehlen der Finma gesetzliche Grundlagen, um harte Sanktionen zu erlassen.
Um allfälligen Missinterpretationen, wie sie auch in der WAK zu hören waren, vorzubeugen: Es geht mir erstens mit dieser parlamentarischen Initiative nicht um die kleinen Angestellten, um Bonuszahlungen für kleine Angestellte. Es geht um das leitende Kader, es geht um Verwaltungsräte, es geht um die Spitzenbezüger. Zweitens wollen wir mit dieser parlamentarischen Initiative auch nicht das "Too big to fail"-Problem lösen - das ist eine andere Vorlage -, sondern wir wollen hier ganz konzentriert bei den Entschädigungen ansetzen. Es ist zum Dritten darauf hinzuweisen, dass auch mit dem Aktienrecht das Problem der exzessiven Bezüge nicht gelöst wird. Sie wissen selber, wie lange das Geschäft nun bereits verzögert wird. Es geht hin und her zwischen beiden Räten. Ich bin überzeugt: Mit der Aktienrechtsrevision sind wir noch lange nicht am Ziel; bei den Banken hingegen ist der Handlungsbedarf vordringlich.
Ich ersuche Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wir befinden uns jetzt in der ersten Phase. Die Ausgestaltung im Detail haben wir in der zweiten Phase vorzunehmen. Wichtig ist jetzt einfach, dass wir griffige Massnahmen gegen die brandgefährlichen Boni-Exzesse und gegen diese exzessiven Vergütungen im Grundsatz beschliessen.