Lexipedia

Schmidt Roberto · Nationalrat · 2011-03-17

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-17

Wortprotokoll

Mit der Vorlage, die wir hier behandeln, soll das Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige dahingehend geändert werden, dass auch in Zukunft nichtbiometrische Identitätskarten, also ID ohne Datenchip, erhältlich sind. Zudem soll es den Kantonen freistehen, ob diese nichtbiometrischen Identitätskarten weiterhin bei der Gemeinde bestellt werden können.

Die Volksabstimmung über den biometrischen Pass vom Mai 2009 hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass weite Teile der Bevölkerung verunsichert sind, ob es in der Schweiz auch in Zukunft die herkömmlichen ID geben wird. Artikel 2 Absatz 2 der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Änderung des Ausweisgesetzes gibt eben neu dem Bundesrat die Kompetenz festzulegen, welche Ausweise mit einem Chip ausgestattet werden. Mit anderen Worten: Nach heutiger Gesetzgebung hätte der Bundesrat die Kompetenz, alleine zu entscheiden, ob auch in Zukunft noch eine ID ohne Chip ausgestellt wird oder nicht.

Die parlamentarische Initiative Meyer Thérèse verlangt darum, im Ausweisgesetz klar zu verankern, dass auch in Zukunft eine ID ohne Chip ausgestellt werden soll, dass also die Kompetenz des Bundesrates insoweit einzuschränken sei. Die Standesinitiative Thurgau verlangt darüber hinaus, dass die ID auch nach der zweijährigen Übergangsfrist bei der Wohnsitzgemeinde bezogen werden kann. Schliesslich verlangt eine parlamentarische Initiative Germann, das Ausweisgesetz dahingehend zu ändern, dass die Kantone frei entscheiden können, ob die ID ohne Chip bei der Gemeinde oder bei einer anderen Stelle bezogen werden kann.

Der Entwurf, den wir heute beraten, nimmt all diese Anliegen auf. Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes soll neu vorsehen, dass auch in Zukunft eine ID ohne Chip und somit ohne elektronisch gespeicherte Daten beantragt werden kann. Wie gesagt, die Kompetenz des Bundesrates wird damit eingeschränkt. Gemäss Artikel 4 Absatz 1 bestimmen heute die Kantone, von welchen Stellen die Ausweise ausgestellt werden. Neu wird in Artikel 4a Absatz 1 vorgesehen, dass es in der Kompetenz der Kantone liegen soll, ob die herkömmlichen ID statt nur bei einer zentralen Stelle auch bei den Gemeinden beantragt werden können. Artikel 6 Absatz 1 regelt den Ablauf des Verfahrens bei der Beantragung in der Gemeinde: Diese nimmt den Antrag entgegen, prüft gestützt auf die ihr zur Verfügung stehenden Informationen die Identität der Person, die eine ID will, und leitet die Anträge dann an die kantonale Stelle weiter.

Der Gesetzentwurf nimmt also alle Anliegen der beiden parlamentarischen Initiativen und der Standesinitiative auf: Es soll in der Schweiz auch in Zukunft nichtbiometrische ID geben, und es soll Sache der Kantone sein zu entscheiden, ob diese ID nur bei der Gemeinde oder bei der Gemeinde und den kantonalen Stellen oder nur bei den kantonalen Stellen beantragt werden können. Unsere Kommission, die SPK-NR, hat darauf geachtet, dass jeder Kanton die Möglichkeit hat, ein einfaches Verfahren vorzusehen und einen möglichst bürgernahen Service public anzubieten.

Die Kommission hat dem Entwurf einstimmig zugestimmt. Ich ersuche auch Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.