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preparatory:AB 117481

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-15

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung: Auch ich fand die Übernahme des Mandats in der Bauwirtschaft durch alt Bundesrat Leuenberger gleich nach dem Rücktritt wenig schön - um es mal so zu nennen.

Zur Motion: Ich finde, es geht nicht, eine Frist von vier Jahren einzuführen. Das ist praktisch und faktisch ein Berufsverbot, Kollege Jenny. Ich muss es ehrlich sagen: Die Motion hat auch ein "Geschmäcklein", wie man bei uns in Basel sagt. Sie kommt nämlich reichlich spät. X bürgerliche Bundesräte haben flott Verwaltungsratsmandate übernommen - lukrative und weniger lukrative. Ausgerechnet jetzt, beim ersten sozialdemokratischen Bundesrat, der ein namhaftes Verwaltungsratsmandat übernimmt, kommt eine solche Motion. Für mich riecht das ein bisschen nach Doppelmoral. Ich habe nichts dagegen, wenn man entsprechende Regelungen trifft. Es wäre eigentlich nicht nötig, aber ich kann mir vorstellen, dass man das macht. Es kann aber unmöglich eine Frist von vier Jahren eingeführt werden, sondern die Frist müsste analog zur Privatwirtschaft ein bis zwei Jahre betragen. Man kann auch davon ausgehen, dass die Regelung der Geheimhaltungspflicht - diese gilt ja über das Mandat hinaus - vernünftig angewandt wird.

In diesem Sinne lehne ich die Motion ab. Ich finde, sie kommt reichlich spät, und ich finde sie inhaltlich durchaus übertrieben.