Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-05-08
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Die Ausgangslage nach den Abstimmungen über die Rentenalter-Initiativen sollte eigentlich für Kommission und Rat klar sein: Rentenalter 65 für den Mann und in angemessenen Schritten Anhebung des Rentenalters auf 65 Jahre für die Frau. Davon ist bei einer Flexibilisierung nach unten und nach oben auszugehen. Eine solche schlägt auch der Bundesrat in seiner Vorlage vor, er verzichtet aber auf eine versicherungsmathematische Kürzung.
Die Kommissionsmehrheit hat aufgrund der Vorarbeiten der Subkommission ohne Rücksicht auf das Konsolidierungsziel ein Wunschprogramm beschlossen, welches realistischerweise ein Rentenalter 64 und Beiträge von 800 Millionen Franken zur Erleichterung der Frühpensionierung festschreibt.
Auszugehen ist beim Entscheid über die Art der Flexibilisierung von der Tatsache, dass sich der Anteil der Erwerbstätigen im Verhältnis zu den Rentnern in den nächsten Jahren stark verschlechtern wird; dies haben wir bereits bei der Eintretensdebatte gehört. Aber das notwendige Wirtschaftswachstum, das auch von der SP gefordert wird, kann nur mit einer genügenden Anzahl von produktiven Kräften gesichert werden. Daher müssen statt Belohnungssystemen für frühzeitiges Ausscheiden viel eher Anreize für ein längeres Verbleiben im Arbeitsprozess geschaffen werden.
Die Zeitachse darf hier wiederum nicht 2010, sondern muss eben 2025 sein, und es geht um die notwendigen finanziellen Mittel für die Zahl der dannzumal anfallenden Rentnerinnen und Rentner. Sicher ist es richtig, dass ein stufenweiser Übergang bei der Pensionierung eingeführt wird; es muss aber auch die Möglichkeit bestehen, länger arbeiten zu können, wenn dies gewünscht wird. Wenn alle Schweizer Männer ab 55 oder 60 Jahren jedoch auf dem Ruhebänklein sitzen würden, entgingen der AHV nicht nur Beitragsjahre; die Folge wären eben auch erheblich höhere Rentenzahlungen, die AHV erführe so eine doppelte Belastung. In der Schweiz arbeiten heute beinahe 80 Prozent der Männer zwischen 55 und 64 Jahren und beinahe 62 Prozent der Frauen zwischen 55 und 61 Jahren. Daher dürfen wir keinesfalls die älteren Menschen aus dem Arbeitsmarkt werfen; wir brauchen diese Reserve. Wir haben ab 2015 rückläufige Erwerbsquoten. Ein stärkerer Einbezug der Frauen ist zwar wünschenswert, aber nur in begrenztem Rahmen machbar; die Problematik der Diskussion in Bezug auf einen Einbezug ausländischer Arbeitskräfte kennen Sie.
Bereits die 10. AHV-Revision ermöglichte eine gewisse Flexibilisierung mit einem versicherungsmathematischen Kürzungssatz - Männer können die Rente zwei Jahre früher beziehen, dies bei einem Kürzungssatz von 6,8 Prozent; bei den Frauen beträgt der Satz während des Übergangs 3,4 Prozent.
Der Antrag der Minderheit I (Widrig) bei Artikel 40ter, den die FDP-Fraktion mehrheitlich unterstützt, ermöglicht eine Flexibilisierung so, wie der Bundesrat sie punkto Jahre vorschlägt, fordert aber die notwendige versicherungstechnische Kürzung der Rente und gibt dem Bundesrat die Kompetenz des Festlegens der Sätze und des Verfahrens.
In der Kommission war die Diskussion erwartungsgemäss sehr kontrovers, wobei auch die Anträge zur faktischen Herabsetzung des Rentenalters, die von Volk und Ständen eben verworfen wurde und die auch der Politik aller umliegenden Länder widerspricht, wieder aufgenommen wurden.
Ich möchte noch einige Bemerkungen zum Antrag der Minderheit I (Rossini) bei Artikel 21 machen: Die im Antrag verlangten 40 vollständigen Beitragsjahre als Voraussetzung zur Auszahlung der AHV-Rente hätten einen vollständigen Systemwechsel zur Folge. Dieser Systemwechsel wirft zahlreiche Fragen auf: Was gilt als Beitragsjahr? Sind es zum Beispiel minimale Beiträge für Teilzeitjobs in den Semesterferien? Ist es ein Lehrlingslohn? Wie steht es mit den Pflegebeiträgen, den Familienbeiträgen? Die Kostenfolgen belaufen sich gemäss Auskünften des Bundes auf 2450 Millionen Franken pro Jahr. Bereits diese Zahl allein sollte uns davon überzeugen, einem Wechsel von heute 44 Beitragsjahren auf 40 Beitragsjahre keine Folge zu leisten. Der Antrag der Minderheit I (Rossini) passt nicht in unser AHV-System, denn im Gegensatz zur zweiten Säule erwirbt man sich nicht einen Kapitalstock pro Beitragsjahr, die Beiträge werden nach den Einkünften berechnet. Die Leistungen dafür sind für alle ähnlich.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu Herrn Rechsteiner Paul machen, der die Steuervorlage angeführt hat, aber nur die eine Seite erwähnt hat, nämlich die Unternehmenssteuer, bei der es eine Erleichterung geben soll. Diese Erleichterung brauchen wir ganz sicher auch, denn wir alle brauchen, wenn wir die AHV sichern wollen, starke Unternehmen. Herr Rechsteiner hat dabei die Seite der Entlastung der Familien völlig vergessen: Heute haben wir rund 15 Prozent steuerbefreite Haushalte, neu sollen es ein Drittel sein. Die Kinderabzüge erfahren eine Erhöhung von heute 5000 auf 9000 Franken, das Splittingverfahren bevorzugt die Familien, und auch das Steuerverfahren für registrierte Konkubinatspaare wird erleichtert. Rund 20 Prozent der Familien werden entlastet. Ich denke, hier müssen wir auch den Grundsatz festhalten, dass die Bundessteuer heute im Vergleich mit allen umliegenden Ländern die stärkste Progression aufweist.
Sie dürfen nicht nur eine Seite, sondern müssen beide Seiten der Medaille erwähnen. Grosszügige Lösungen, auch für die frühzeitige Pensionierung, müssen für alle finanzierbar sein, vor allem für diejenigen, welche die nächste Rentnergeneration finanzieren müssen. Für die heutigen Rentnerinnen und Rentner besteht keine Gefährdung der Rente. Dies müssen wir in unseren Diskussionen auch immer wieder betonen. Die Gefährdung der Rente besteht für die nächste Rentnergeneration und übernächste. Dort, wo gezielte Verbesserungen notwendig sind, soll dies mit Ergänzungsleistungen weiterhin geschehen. Eine Grundversicherung für alle kann nicht auf einzelne Berufs- oder Branchenkategorien Rücksicht nehmen. Sie kann nicht sämtliche Lebenssituationen auffangen, wenn sie in Zukunft finanzierbar sein soll.
Ich beantrage Ihnen daher im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit I (Widrig) zuzustimmen.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
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