Studer Heiner · Nationalrat · 2001-05-08
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Die evangelische und unabhängige Fraktion ist etwas enttäuscht vom Verlauf der Debatte, vor allem nach dem Votum von Herrn Kollege Zäch. Ich möchte deshalb unsere Haltung anhand dieses Votums darlegen. Wir haben gestern in der Eintretensdebatte angetönt, die Kommissionsarbeit sei besser, als sie von vielen dargestellt worden ist. Wir sind der Meinung, dass die Kommissionsmehrheit gerade in dieser zentralen Frage der Flexibilisierung des Rentenalters einen sehr guten Antrag unterbreitet hat, der Wesentliches bringt. Deshalb haben wir auch gesagt - und stehen dazu -: Das ist für uns das Minimum für die Flexibilisierung in dieser Revision.
Nun stellen wir mit dem Votum von Herrn Kollege Zäch fest, dass die zentrale Fraktion, von der ich Solidarität mit der Kommissionspräsidentin - die zu dieser Fraktion gehört - erwartet habe, uns eine andere Form von Solidarität präsentiert. Nun stellen wir fest, dass offensichtlich sogar ein Sprecher, der zu diesem Konsens, diesem Kompromiss, aktiv beigetragen hat, im Namen seiner Fraktion etwas anderes vertritt. Das ist legitim in der Politik, aber es ist schade. Es ist schade, weil damit die Lösung der Kommission bei der Flexibilisierung nicht mehr mehrheitsfähig ist. Diese Enttäuschung musste ich einfach zum Ausdruck bringen, weil hier ja der Zusammenhang wesentlich ist: Wenn schon das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht wird, dann darf die Lösung bei der Flexibilisierung nicht schlechter sein als der Antrag der Mehrheit der Kommission. Ich bitte Sie also nochmals, sich zu überlegen, ob Sie der Kommission, die hier intensiv gearbeitet hat, nicht doch folgen und ihr zum Durchbruch verhelfen wollen.
Unsere Fraktion unterstützt auch den Antrag der Minderheit I (Rossini) bei Artikel 21, weil sie es als wesentliche Ergänzung empfindet, dass gerade Leute, die während mindestens 40 Jahren in die AHV-Kasse einbezahlt haben und damit 40 vollständige Beitragsjahre aufweisen, schon früher und ohne Kürzung eine Rente beziehen können. Das hat [PAGE 421] nichts mit falscher Solidarität zu tun, wie Guido Zäch gesagt hat. Leute, die 40 Jahre lang AHV-Beiträge bezahlt haben, haben offensichtlich lediglich eine Grundausbildung, also eine Berufsausbildung. Sie haben vielleicht neben der Arbeit Weiterbildungen gemacht, aber nicht mehr, und sie sind im Normalfall auch diejenigen, die die tiefen Einkommen haben, die auf dem Bau oder als Verkäuferinnen arbeiten. Sie haben während 40 Jahren zu unseren Sozialversicherungen beigetragen. Diejenigen, die studiert haben, haben noch viele Jahre von den Steuergeldern profitiert. Das ist in Ordnung, das wollen wir auch so; aber dann ist es doch richtig, dass der Antrag der Minderheit I, ergänzt durch den Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Flexibilisierung, eine gute Lösung wäre, die eigentlich auch gegenüber dem Volk sehr gut und sachlich begründet vertreten werden könnte.
Wir werden als Fraktion in der zentralen Frage der Flexibilisierung der Kommissionsmehrheit und bei Artikel 21 auch dem Antrag der Minderheit I (Rossini) zustimmen.