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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-03-16

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-16

Wortprotokoll

In der Regel freut man sich, wenn einem plötzlich Gelder zufallen, mit denen man nicht gerechnet hat. Diese rund 70 Millionen Franken - es kommen ja Zinsen dazu, ich hoffe es jedenfalls - gehören an sich den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern. Ihnen hätten sie zufallen sollen; da bin ich mit Kollege Lombardi vollkommen einig. In diesem Fall dominiert bei mir aber nicht die Freude, sondern vielmehr der Zorn über die in diesem Bereich missglückte Revision des Radio- und Fernsehgesetzes sowie über die bürokratisch völlig aufgeblasene Umsetzung bei den Konzessionsvergaben durch das Bundesamt für Kommunikation.

Kreative Parlamentarier hirnen nun darüber, was mit diesen im Topf für das Empfangsgebührensplitting aufgelaufenen Millionen gemacht werden soll. Im Nationalrat war es letzten Sommer unser baldiger Ständeratskollege Adrian Amstutz, der den Bundesrat per Motion 10.3471 aufgefordert hat, das Geld den Gebührenzahlern zurückzuerstatten. Hier nun legt uns Kollege Peter Bieri ein Postulat vor, das andere Wege zur Verwendung dieser Gebührengelder einschlagen möchte. Sicher ist: In jedem Fall braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser zweckgebundenen Subventionsgelder.

Das Postulat Bieri kann man durchaus annehmen. Wir als Gesetzgeber können dann mit Interesse darauf warten, wie es der Bundesrat sieht, was für Verwendungsmöglichkeiten er uns in Aussicht stellt. Das letzte Wort haben wir im Parlament dann ja ohnehin. Was sich aber nicht mehr wiederholen darf - primär deshalb habe ich das Wort ergriffen, Frau Bundesrätin, und ich bitte Sie nun, mir zuzuhören -, ist die Ursache, die zu dieser Anhäufung von Empfangsgebühren geführt hat: Es war das misslungene, komplizierte Submissionsverfahren nach dem Jekami-Prinzip, gekoppelt an ein langwieriges Verwaltungs- und anschliessendes Rechtsmittelverfahren. Da konnte, um nur ein Beispiel zu erwähnen, ein ehemaliger Zürcher Radiopirat einfach für den Aargau ein Fantasie-Fernsehprojekt einreichen, einem angestammten Privatveranstalter vom blauen Himmel herab Konkurrenz entgegenstellen und diesen Privatveranstalter in der Folge während Monaten - ich glaube, es waren etwa anderthalb Jahre - daran hindern, berechtigte Gebühren für seine Leistungen zu beziehen, die längstens dem gesetzlichen Leistungsauftrag entsprachen. Solche Beispiele gab es in den meisten grösseren Kantonen bzw. Regionen im Radio- wie im Fernsehsektor. So häuften sich eben die Gelder an, die nun im Topf für das Empfangsgebührensplitting ihrer künftigen Verwendung harren.

Das gleiche überladene und verbürokratisierte Konzessionsverfahren wird sich wiederholen, wenn die erteilten Konzessionen ablaufen und nach gleichem System die neuen Konzessionen vergeben werden. Deshalb mein Aufruf an Sie, Frau Bundesrätin: Gehen Sie bitte auch da, bei den Konzessionsvergaben, über die Bücher, wenn sich das UVEK an die nächste RTVG-Revision heranmacht und das Postulat Bieri umgesetzt wird. Auch da, bei den Konzessionsvergaben, besteht grosser Handlungsbedarf. Packen Sie auch dieses Thema mutig an, Frau Bundesrätin! Dann kann verhindert werden, dass den Radio- und TV-Konsumenten nochmals mehr Geld aus der Tasche gezogen wird, als gemäss Gesetz und zweckgebunden überhaupt ausgegeben werden kann.