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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-16

Wortprotokoll

Nochmals zur Erinnerung: Gemäss geltendem Aktienrecht kann jede Gesellschaft für ihre Konzernrechnung ihre eigenen Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze aufstellen, weil das geltende Recht nur vorsieht, dass die Konzernrechnung gemäss den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung zu erstellen ist, wie das jetzt gerade auch Herr Graber ausgeführt hat. Das hat in der Praxis zu Eigenkreationen geführt. Solche Konzernrechnungen sind dann nicht aussagekräftig. Es ist aber der Sinn einer Konzernrechnung, dass sie aussagekräftig sein sollte. Auch die Vergleichbarkeit wäre nicht mehr gegeben. Sie könnten also nicht verschiedene Konzerne miteinander vergleichen, weil diese eben nicht irgendwelche standardisierten Grundsätze angewendet haben.

Der Nationalrat und auch Ihre Kommission für Rechtsfragen sind zu diesem doch sehr unbefriedigenden Rechtszustand zurückgekehrt. Der Entwurf sieht gemäss der bundesrätlichen Fassung respektive Ihrer ursprünglichen Fassung - der Ständerat hat hier ja bereits einmal anders entschieden, als es Ihre Kommission für Rechtsfragen jetzt vorschlägt - für die Erstellung der Konzernrechnung zwingend die Anwendung eines anerkannten Standards zur Rechnungslegung vor. Solche Standards, ich muss es nicht wiederholen, gibt es; die sind international anerkannt. Es gibt aber auch den schweizerischen Standard Swiss GAAP FER, der heute bereits angewendet wird. Nur so ist gewährleistet, dass die Konzernrechnung dann frei von stillen Reserven und die Vergleichbarkeit gegeben ist, weil eben die Konsolidierung nach einheitlichen Kriterien geschieht. Wenn Sie wirklich wissen wollen, wie es um die wirtschaftliche Lage einer Unternehmensgruppe steht, ist es unabdingbar, dass Sie diese Vergleichbarkeit haben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir mit Swiss GAAP FER 30 einen anerkannten Standard haben, und zwar speziell für die Konsolidierung von mittelständischen Konzernen; das ist also nicht nur eine Frage der Grosskonzerne. Dieser Standard ist bereits seit Jahren vorhanden und hat sich in der Praxis bestens bewährt.

Ich bin überzeugt, Sie alle sind in einem Unternehmen tätig, das mit diesem Standard arbeitet. Sie kennen ihn vermutlich aus eigener Erfahrung.

Die Entscheide des Nationalrates und Ihrer Kommission für Rechtsfragen bedeuten einen klaren Rückschritt hin zu einer wenig aussagekräftigen Konzernrechnung. Sie widersprechen auch der modernen Rechnungslegung, und vor allem beinhalten sie ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotenzial.

Ich möchte abschliessend auch hier noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Schwellenwerte im Bereich der Konzernrechnung von Ihnen stark angehoben worden sind und die KMU ohnehin bereits weitgehend von diesen Regelungen befreit sind.

Ich bitte Sie deshalb, bei Ihrer ursprünglichen Fassung bzw. beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und dem Einzelantrag Zanetti zuzustimmen.

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