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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-05-08

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie aus drei Gründen, bei Artikel 40ter dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.

Der erste Grund ist die Transparenz. Hier sind einfache Gesetze wichtig, gerade bei einem Vorbezug. Wenn jemand krank ist, wird dies der Arzt feststellen, dann erfolgt die Finanzierung über die IV. Wenn jemand arbeitslos ist, erfolgt die Finanzierung des Verdienstausfalles über die [PAGE 416] Arbeitslosenversicherung. Wenn jemand gesund und im Arbeitsprozess ist, aber mit 62 Jahren in Pension gehen will, so hat er die Kürzung von 5,2 Prozent pro Jahr hinzunehmen. Diese Regelung ist einfach und transparent. Die Koordination mit dem Ausland und die Gleichbehandlung aller Versicherten sind voll gewährleistet - im Gegensatz zur Regelung gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit und Entwurf des Bundesrates. Mit dieser Lösung erfolgt nämlich ein "Export" ins Ausland.

Der zweite Grund ist das soziale Argument. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben bereits während des Vorbezuges einen Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen, und die Kürzung kann damit in Abhängigkeit von den aktuellen Einkommen und Vermögen ausgeglichen werden. Das Instrument der Ergänzungsleistungen stellt, im Gegensatz zum Modell des Bundesrates, auf die aktuelle Lage des Rentners ab. Das durchschnittliche Einkommen aus früheren Jahren steht nicht in direktem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation von Rentenberechtigten. Denken Sie z. B. an die Vermögenslage.

Der dritte Grund: Der OECD-Bericht vom Dezember 2000 kommt zum Schluss, dass die Schweiz besonders Sorge dazu zu tragen hat, dass das effektive Rentenalter hoch bleibt. Bei der Flexibilisierung des Rentenalters in der AHV sei die Neigung zum frühzeitigen Rücktritt im Auge zu behalten. Darum sei primär die Lage der älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern - also kein Abschieben in die Pension, sondern Hilfe in der Arbeitswelt. Die hohe Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmer dürfe nicht geschmälert werden, schon aus Wachstumsgründen nicht. Mit der Ermöglichung des Rentenvorbezuges ab 62 Jahren für alle - wie wir sie hier schaffen - und mit dem neu vorgeschlagenen versicherungsmathematisch korrekten Teilvorbezug sowie mit der EL-Berücksichtigung ab dem Zeitpunkt des Vorbezuges wird dieses Flexibilitätsmodell adäquat zur OECD verbessert.

Was der Bundesrat hier mit 400 Millionen Franken und die Kommissionsmehrheit mit 800 Millionen Franken Abfederung beantragen, ist ein Sozialausbau für Männer zwischen 62 und 65 Jahren, indem bei tiefen und mittleren Einkommen für das Rentenalter 62 subventioniert wird.

Alle Länder in Europa kennen für Mann und Frau das Rentenalter 65, ohne diese massive Abfederung beim vorzeitigen Rücktritt. Es gibt in Europa nur drei Ausnahmen: Dänemark hat das Rentenalter 67 für Mann und Frau, Norwegen hat das Rentenalter 67 für Mann und Frau, und Frankreich hat das Rentenalter 60 für Mann und Frau. Das sind die drei Ausnahmen.

Fazit: Rentenalter 65 heisst nicht nur mehr Arbeitskräfte für die Wirtschaft; Rentenalter 65 heisst auch für die AHV während drei Jahren möglichst viele Beitragszahlende. Einen Männerjahrgang vorzeitig in die Rente zu schicken, ergibt einen Ausfall von 730 Millionen Franken pro Jahr. Bei den Frauen sind es 400 Millionen Franken. Ein Jahrgangsausfall würde demzufolge 1,1 Milliarden Franken weniger an Rentenzahlungen entsprechen.

Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 40ter dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.