Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11
Wortprotokoll
Man kann über diese Kindersitzpflicht ja in guten Treuen verschiedener Meinung sein, aber es ist heutiges Gesetz. Wie es Frau Fehr gesagt hat, müssen Kinder unter sieben Jahren seit bald zehn Jahren Kindersitze verwenden, und auch Taxiunternehmen haben sich schon längst dieser Regelung angepasst. Es ging im letzten Jahr dann nur noch um die Ausdehnung auf Kinder über sieben Jahren, die jetzt auch dieser Kindersitzpflicht oder der Pflicht zu einem Sitzerhöher unterliegen. Das Taxigewerbe hat diese Regelung seit zehn Jahren antizipiert. [PAGE 579]
Schon als es um diese Pflicht für Kinder unter sieben Jahren ging, ist ein Postulat Giezendanner (02.3290) beraten worden, das eine Ausnahme für das Taxigewerbe verlangt hat. Der Nationalrat hat diese Ausnahme für das Taxigewerbe schon damals klar abgelehnt. Mit welchen Argumenten? Wenn es um Sicherheit geht, dann ist der gewerbsmässige Personentransport wohl mit höheren Anforderungen konfrontiert als der übrige Personentransport. Wenn es um höhere Sicherheit geht, dann braucht es diese also bei all jenen Einrichtungen, die gewerbsmässig Personen transportieren. Das war der eine Grund, und der ist für den Bundesrat bis heute gültig.
Ein zweiter Grund: Wir haben der Sicherheit in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung zugemessen, nicht nur im Bereich der Energie, gerade auch im Bereich des Verkehrs. Die Botschaft zu Vision Zero bzw. zu Via sicura - der Ausfluss dieser Sicherheitsdiskussionen - steht gegenwärtig im Ständerat zur Beratung an. Es war immer der Wunsch des Parlamentes, die Sicherheit für den Beifahrer, für den Autofahrer, für den Velofahrer, für den Fussgänger stetig zu erhöhen, um eben möglichst Verletzungen zu vermeiden. Wenn Sie jetzt diese Motion annehmen, dann fallen Sie von der Sicherheit her wieder auf das Niveau von vor 2002 zurück. Sie heben dann nicht nur die erhöhte Sicherheit für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren auf, wie sie seit einem Jahr in Kraft ist, sondern gehen auch unter das Schutzniveau im Taxigewerbe vor 2002 zurück. Ich glaube, dafür besteht wirklich kein Anlass. Der Schutz kann gerade im gewerbsmässigen Bereich und bei Kindern nicht hoch genug sein.
Zum letzten Argument: Ich habe mir das beschaffen lassen - so sieht der aktuelle Standard für so eine Sitzerhöhung in einem Taxi aus. (Zeigt eine Sitzerhöhung in Form eines Stoffsacks) Es kann mir keiner sagen, dass das in einem Taxi nicht zusätzlich zu zwei oder drei Kindersitzen Platz habe und somit familienunfreundlich sei - sorry, aber ein solches Päcklein hat sogar vorne im Handschuhfach Platz. Wenn ein Taxifahrer sagt, das sei unzumutbar, dann muss er mir erst einmal beweisen, was ihm an diesem Päcklein nicht passt.
Ihre Lösung ist taxigewerbefreundlich, Ihre Motion ist aber kinder- und familienunfreundlich. Deshalb macht Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion beliebt.