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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates die Ablehnung der Motion.

Natürlich sind Lärmgrenzwerte wichtig. Wir haben welche, und für die meisten Typengenehmigungen gibt es auch international koordinierte Lärmvorschriften. Eine Lücke gibt es gegenwärtig bei den Lärmvorschriften der EU und der UN-ECE allerdings noch: Sie besteht darin, dass die Geräuschemissionen des Fahrzeugs nur bei einer Geschwindigkeit von 50 bis 70 Stundenkilometern gemessen werden. Die moderne Elektronik ermöglicht heute aber auch Steuerungen ausserhalb dieser Werte, woraus dann auch eine verfeinerte Lärmmechanik resultiert. Die Schweiz ist zusammen mit anderen Staaten bei der EU und bei der UN-ECE vorstellig geworden. Man hat das Problem dort aufgenommen und versucht jetzt, die internationalen Vorschriften mit dieser neuen Messmethodik zu verbessern. Der Entwurf für Motorräder sieht vor, dass die neuen Bestimmungen für die Typengenehmigung ab dem 1. Januar 2014 gelten. Es ist so, dass die fahrzeugtechnischen Vorschriften bei der UN-ECE, bei der auch die EU Mitglied ist, mit den ECE-Reglementen harmonisiert werden, weshalb diese Vorschriften dann auch für die EU gelten. Sie sehen also: Man ist nicht inaktiv. Ein Alleingang der Schweiz macht aber keinen Sinn, das geht nur koordiniert, zumal die Schweiz ja nicht Herstellerin von solchen Fahrzeugen ist, sondern diese in aller Regel importiert. Deshalb, glaube ich, ist der Weg, den der Bundesrat eingeschlagen hat, richtig. Der Zeithorizont für Verbesserungen ist absehbar.