Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-04-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-12
Wortprotokoll
Die primäre Zielsetzung dieses Gesetzes ist es, Prävention und Gesundheitsförderung zu optimieren und zu koordinieren, und das mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln. Mehr Mittel, mehr Gelder allein garantieren keine bessere Prävention. Heute haben wir von den Prämien pro Jahr Fr. 2.40 in den Fonds abzugeben. Der Bundesrat bzw. der Vorsteher des EDI hat von seiner Kompetenz, den Beitrag zu erhöhen, in den letzten Jahren keinen Gebrauch gemacht, obwohl er bei dieser Präventionsabgabe keine obere Limite hat. Nun wollen wir eine Limite ins Gesetz aufnehmen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen 0,1 Prozent der Jahresprämie, die Kommissionsminderheit 0,125 Prozent der Jahresprämie. Weil die Krankenkassenprämien jährlich steigen, entsprechen natürlich auch diese 0,1 bzw. 0,125 Prozent jedes Jahr einem höheren Betrag. 2009 entsprachen 0,1 Prozent einem Betrag von Fr. 3.87, 2010 waren es Fr. 4.21. Sie sehen, auch die Kommissionsmehrheit ist bereit, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, den derzeitigen Betrag anzupassen, wobei der maximal mögliche Zuschlag entsprechend der Prämienerhöhung jährlich steigt.
Die Kommission hat mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Limite bei 0,1 Prozent zu setzen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
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