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preparatory:AB 11806

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Ich spreche zur dritten Pièce de résistance in dieser Vorlage, nämlich zum Mischindex. Es ist sehr wichtig und sehr bedeutungsvoll, was wir heute in Artikel 33ter Absatz 2 betreffend Teuerung bestimmen und entscheiden.

Dieser Mischindex ist das arithmetische Mittel zwischen Lohn- und Preisindex. Diese Anpassungsmethode bezweckt die Erhaltung der Kaufkraft und die Partizipation am Produktivitätsfortschritt. Bereits laufende Renten und Neurenten werden gleich behandelt. Dadurch wird verhindert, dass für jeden Rentnerjahrgang ein anderes Rentensystem mit unterschiedlichen Minimal- und Maximalrenten entsteht.

Diese Anpassungsmethode besteht seit der 9. AHV-Revision und hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren bewährt. Der Mischindex ist ein zentraler Punkt in der Altersversicherung, welcher auf die Rentenmenge einen sehr bedeutungsvollen Einfluss hat. Der Mischindex wirkt bei der Berechnung der Neurente - Sie haben es vorhin von Herrn Fasel erklärt bekommen -, bei der Aufwertung der Einkommen, bei Rentenformeln sowie bei der Anpassung der laufenden Rente.

Stellen Sie sich vor, die ganze Million Rentner und Rentnerinnen würden vor dem Bundeshaus stehen und mit der Glocke läuten; es geht um ihre Rentensumme in der Zukunft.

In Artikel 30 schlägt der Bundesrat, wie vorhin erwähnt, vor, die Erwerbseinkommen jahresweise entsprechend dem Rentenindex aufzuwerten. Da wo eigentlich der letzte aktuelle Lohn stehen müsste, steht der Rentenindex. Hinkt nun der Rentenindex dem Lohnindex immer hintennach, wird automatisch das rentenbildende Einkommen Jahr für Jahr etwas weniger stark bewertet.

Die Minderheit I (Heberlein) möchte nun aus Spargründen in Zukunft einen anderen Rentenindex, der sich aus einem Drittel des Nominallohnes und aus zwei Dritteln des Landesindexes der Konsumentenpreise zusammensetzt.

Die Minderheit II (Rechsteiner-Basel) möchte einen Rentenindex, zusammengesetzt aus zwei Dritteln Nominallohnindex und einem Drittel Landesindex für Konsumentenpreise.

Was heisst das konkret? 1980 betrug die einfache minimale Altersrente monatlich 550 Franken. Zwanzig Jahre später beträgt diese monatlich 1030 Franken. Diese Aufrechnung basiert auf je zur Hälfte Preis- und Lohnindex. Wären in den zwanzig Jahren die Renten nur gemäss Preisindex angepasst worden, würde die einfache minimale Altersrente heute monatlich 985 Franken betragen, also 45 Franken weniger. Wären die Renten in all den Jahren gemäss Lohnindex aufgewertet worden, würde die einfache minimale Altersrente heute 45 Franken mehr betragen. Sie sehen also, der Rentenindex ist ein Schlüsselelement in der Altersversicherung, da er massgeblich die Rentensumme bei deren Entstehen bestimmt. Dazu ist zu erwähnen, dass eine Veränderung des Rentenindexes zulasten der Renten eine Verschiebung zu den Ergänzungsleistungen bewirken könnte.

Folgen wir der Minderheit I, bauen wir sukzessive die Rentenmenge etwas ab und werden dadurch der Teuerung nicht voll gerecht. Geben wir der Minderheit II Recht, wird die Rentenmenge kontinuierlich etwas höher angepasst, als die ordentliche Teuerung dies bedingt. Ideal wäre für die Rentnergeneration natürlich die Lösung der Minderheit II. Sie wissen aber, dass die 11. AHV-Revision unter dem Stern der Konsolidierung steht. Deshalb ist der Antrag, das arithmetische Mittel zwischen Lohn- und Preisindex auch zukünftig anzuwenden, ein guter und vertretbarer Kompromiss. Dieser Mischindex ist kein Geschenk an die heutige Rentner- und Rentnerinnengeneration, sondern ein Versprechen an die Jungen, dass sich ihre Beiträge an die AHV auch zukünftig entwickeln und sich dem Preis- und Lohnindex anpassen werden.

Wenn schon im Volk immer die Angst besteht, einmal keine AHV-Renten mehr beziehen zu können, so haben wir heute einmal mehr die Gelegenheit, diese Rentenleistungen abzusichern und zukünftigen Generationen eine ausgewogene Rentenmenge in Aussicht zu stellen.

In der Kommission ist der Antrag Heberlein mit 11 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung unterlegen, und der Antrag Rechsteiner-Basel ist mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt worden.

Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission, der Mehrheit überzeugend zuzustimmen.

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