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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-04-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-04-13

Wortprotokoll

Die vier Einzelanträge, die hier vorliegen, übernehmen je einzelne Elemente aus dem Initiativtext und wollen damit den direkten Gegenentwurf des Bundesrates ergänzen. Auch der Bundesrat hatte sich damals überlegt, ob er für seinen direkten Gegenentwurf einzelne Elemente aus der Volksinitiative übernehmen wolle, und dem Bundesrat wäre damit auch kein Stein aus der Krone gefallen. Aber bei näherer Betrachtung konnte der Bundesrat beim besten Willen nicht feststellen, dass auch einzelne dieser Elemente den bundesrätlichen Gegenentwurf verbessert hätten, im Gegenteil: Jede der vier Ziffern hat eben ihre problematischen Seiten, und deshalb hat der Bundesrat auf eine solche Patchwork-Übung verzichtet.

Stattdessen schlägt der Bundesrat eine Lösung vor, die viel besser die berechtigten Anliegen der Initiative aufnimmt und welche die Bundesverfassung sinnvoll und politisch praktikabel weiterentwickelt. Für alle diese Anträge, die hier vorliegen, gilt das, was bereits zur Volksinitiative als Ganzes gesagt worden ist, nämlich dass die Formel der "wichtigen Bereiche" eben politisch nicht vernünftig eingesetzt und [PAGE 694] politisch nicht vernünftig umgesetzt werden kann. Zudem vermittelt diese Formel der "wichtigen Bereiche" rechtlich eine Scheingenauigkeit. Wir haben keine verlässliche Methode, um zu bestimmen, was ein wichtiger Bereich ist, und auch heute Morgen sind keine Elemente genannt worden, die hierzu hilfreich wären.

Zum Antrag Stamm: Das Merkmal der multinationalen Rechtsvereinheitlichung wurde, ich habe das bereits erwähnt, mit der Reform der Volksrechte zugunsten einer besseren Lösung aufgegeben, und es gibt eben keinen Grund, dieses Modell jetzt wieder aus der Schublade herauszuholen.

Zum Antrag Reimann Lukas: Ihnen muss ich sagen, dass es heute eben schlicht und einfach keine Tendenz gibt, dass die Schweiz bedeutende und substanzielle zukünftige Rechtsetzungszuständigkeiten an andere Staaten oder internationale Organisationen abtreten würde. Würde man also Ihrem Antrag folgen, würde man die Bundesverfassung für einen Fall vorbereiten, der so gar nie eintreten wird. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie die Bundesverfassung mit solchen Elementen belasten wollen.

Auch zum Antrag Freysinger muss ich wiederholen: Schiedsklauseln und ähnliche Streitschlichtungsmechanismen gehören längst zum bewährten Instrumentarium der internationalen Rechtsstaatlichkeit. Die Schweiz legt eben grossen Wert darauf, zwischenstaatliche Meinungsverschiedenheiten auf dem Weg von schiedsgerichtlichen oder gerichtlich geordneten Verfahren ausräumen zu können. Das ist auch für uns von Vorteil, und es gibt daher keinen besonderen Grund, Verträge, die solche Verfahren vorsehen, einem obligatorischen Referendum zu unterstellen.

Schliesslich komme ich noch zum Antrag Schwander. Hier muss ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Wenn Sie diesen Antrag einbringen wollen und der Bevölkerung damit weismachen wollen, dass mit diesem Antrag die Kohäsionsmilliarde dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt worden wäre, dann stimmt das so nicht. Auch mit diesem Antrag wäre die Kohäsionsmilliarde nicht dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt worden - einfach damit das klargestellt ist. Neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken hat die Schweiz in ihrer Geschichte noch nie vertraglich zugesichert. Jetzt speziell ein obligatorisches Referendum für einen solchen Fall vorzusehen, ist realitätsfremd und daher auch unnötig.

Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, die vier Einzelanträge abzulehnen.