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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2011-04-13

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13

Wortprotokoll

Mein Einzelantrag verlangt, dass Volk und Ständen völkerrechtliche Verträge automatisch zur Abstimmung unterbreitet werden, wenn Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen werden sollen. Eine Übertragung von Rechtsprechungszuständigkeiten bedeutet: automatischer Nachvollzug in gewissen Bereichen oder die Unmöglichkeit, nachträglich irgendetwas zu ändern.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Zum Glück sind die Bilateralen III nach dem jetzigen Recht dem obligatorischen Referendum unterstellt; sonst wäre wahrscheinlich die ganze Sache schon unter Dach und Fach. Da am Ende das Volk zu bestimmen hat, hat man doch etwas Mühe, einfach den automatischen Nachvollzug durchzuboxen.

Ein anderes Beispiel, mit dem wir konfrontiert waren, ist die Berner Konvention; diese Konvention haben wir unterschrieben, da wurde das Volk nicht befragt, und jetzt sind uns die Hände gebunden. Wir können keine autonome, uns passende Lösung des Wolfsproblems mehr ins Auge fassen, weil die Lösung von der Berner Konvention ein für alle Mal vorgegeben ist. Deshalb ist es für uns besser, wenn sich zuerst das Volk aussprechen und seine Meinung in einer Volksabstimmung frei ausdrücken kann.

Die Übertragung von Rechtsprechungszuständigkeiten an fremde Richter war in der Eidgenossenschaft schon am Anfang ein Problem. Bereits der erste Text der Eidgenossenschaft, der uns überliefert ist, enthält die Forderung: "Wir wollen keine fremden Richter." Deshalb: Seien wir doch selbstständig, vertrauen wir lieber in die Weisheit unseres Volkes, als auf die Weisheit fremder Richter zu zählen - auch wenn das Herrn Fluri ein Lächeln abringt.