Schibli Ernst · Nationalrat · 2011-04-13
Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13
Wortprotokoll
Die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, also die Volksrechte, sind in einer direkten Demokratie, wie die Schweiz eine ist, von zentraler Bedeutung. Sie sind zu fördern und auszubauen. Gerade in aussenpolitischen Angelegenheiten muss dem Souverän eine absolute Mitbestimmung garantiert sein: Der Souverän muss das letzte Wort haben. Darum ist die Ausweitung des obligatorischen Referendums bei Staatsverträgen und völkerrechtlichen Verträgen zweifellos notwendig.
Es darf nicht hingenommen werden, dass die Regierung und das Parlament am Volk vorbei Verträge mit internationalen Organisationen abschliessen, deren Weiterentwicklung institutionalisiert ist, was heisst, dass die Schweiz und ihre Bevölkerung Anpassungen akzeptieren müssen, ohne dass sie etwas dazu zu sagen haben. Es darf nicht sein, dass die Volksrechte durch eine aus dem Handgelenk geschüttelte Interpretation, durch inakzeptable politische Verrenkungen und durch eine Umgehung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen ausgehebelt werden und das Volk in die Statistenrolle gedrängt wird. Das Volk zahlt nämlich die Zeche, wenn das Ganze negativ herauskommt, ohne dass es etwas dagegen hätte tun können.
Mit dieser Volksinitiative wird die aussenwirtschaftliche Handlungsfähigkeit und Verhandlungsfreiheit nicht eingeschränkt. Die wirtschaftlichen Interessen hat die Schweiz bis heute sehr erfolgreich mit bilateralen Wirtschaftsverträgen verteidigt. Dieses höchst wirkungsvolle Instrument, das eine fruchtbare Zusammenarbeit unter verschiedensten Staaten ermöglicht, findet ohne vollständigen Einbezug der vielfach nicht gleichgelagerten politischen Interessen Anwendung. Damit wird erreicht, dass ein Staat und seine Bevölkerung ihre Entwicklung weiterhin nach eigenem Gutdünken gestalten und vorantreiben können.
Der direkte Gegenvorschlag des umtriebigen Bundesrates entlarvt die bereits heute sehr deutlichen Absichten bezüglich Rechtvereinheitlichung mit internationalen Organisationen vollends. Wenn der Bundesrat mit seinem direkten Gegenvorschlag ungeschriebenes Verfassungsrecht kodifizieren will, wonach völkerrechtliche Verträge dem obligatorischen Referendum unterstehen, sofern sie von derartiger Bedeutung sind, dass ihnen Verfassungsrang zukommt, so zeigt er unmissverständlich, welchen Handlungs- und Interpretationsspielraum er sich offenhalten will, um das Volk nicht entscheiden lassen zu müssen. Es zeigt aber auch, wie lästig dem Bundesrat und der Classe politique der Souverän bei der Weiterentwicklung der Integration der Schweiz in die EU ist. Diesem Versuch, den latenten Abbau der Volksrechte und der direkten Demokratie zu forcieren, muss entschieden Einhalt geboten und entgegengetreten werden. Die Politik hat mit dem Volk für die Schweiz und die Bevölkerung zu arbeiten.
Ich bitte Sie deshalb, die Volksinitiative gutzuheissen und den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates abzulehnen.