Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2011-04-13
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-13
Wortprotokoll
Von der Polemik zurück zu den Zahlen, zu den Fakten, die dieses Geschäft beinhaltet: Wenn man hier von Zahlen spricht, so gibt es einige Zahlen, die wirklich eindrücklich sind. Es sind Zahlen zur heutigen Regelung des Staatsvertragsreferendums. Die Mehrzahl der Staatsverträge wird heute auf der Grundlage einer Ermächtigung durch den Gesetzgeber vom Bundesrat abgeschlossen. Zwischen 2005 und 2010, also innerhalb von fünf Jahren, hat der Bundesrat 1768 Staatsverträge abgeschlossen. Das ist also im Durchschnitt ein Vertrag pro Tag. Es ist also praktisch unmöglich, diese Initiative umzusetzen. Dieses Argument alleine sollte eigentlich genügen zu sagen: Diese Initiative ist so nicht umsetzbar!
162 Verträge sind in dieser Zeitspanne von der Bundesversammlung genehmigt worden. Seit 1977 wurden 181 Staatsverträge gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt, weil sie unbefristet und unkündbar sind oder den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder ihre Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Davon wurden nur 7 Staatsverträge über das fakultative Referendum dem Volk vorgelegt. Das heisst, von 181 Verträgen wurde schlussendlich über 7 abgestimmt. Sie erinnern sich an die zwei letzten: Sie betrafen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien und die Einführung der biometrischen Pässe.
Das fakultative Referendum ist für jene Fälle vorgesehen, die über das staatsvertragliche Alltagsgeschäft hinausgehen und die innen- und aussenpolitisch bedeutsame Weichenstellungen darstellen. Das obligatorische Staatsvertragsreferendum ist bis heute nur bei jenen seltenen Staatsverträgen vorgesehen, mit denen die Schweiz freiwillig eine Selbstbindung der politischen Entscheidungs- und Handlungsfreiheit hinnimmt. Seit 1977 waren das genau zwei Verträge. Wir haben vorhin gehört, welche das waren.
Die Initiative "Staatsverträge vors Volk!" ist darum abzulehnen, weil sie willkürlich vier Kategorien von Verträgen nennt, die dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Die Initiative schiesst damit über das Ziel hinaus; ich habe diese Aussage vorhin anhand von Zahlen belegt. Hingegen unterstütze ich den direkten Gegenentwurf, denn die direktdemokratische Mitgestaltung der Aussenpolitik ist nötig. Damit kann die Aussenpolitik besser legitimiert werden, und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können diese Politik direkt und demokratisch mitgestalten.
Der Gegenentwurf vollendet das Prinzip des Parallelismus. Was innerstaatlich auf der Verordnungsstufe geregelt werden kann, wird bei einer staatsvertraglichen Regelung in einem Vertrag geregelt, der keiner direktdemokratischen Legitimierung bedarf. Was innerstaatlich in der Form eines Gesetzes geregelt wird, ist auch bei einer staatsvertraglichen Regelung dem fakultativen Referendum unterstellt. So ist es ja bereits heute. Neu ist: Was landesrechtlich in der Verfassung zu regeln ist, soll künftig bei einer staatsvertraglichen Regelung dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt sein und der Zustimmung von Volk und Ständen bedürfen. Was für den Verfassungsstaat der Schweiz von Bedeutung ist, sollte von Volk und Ständen beschlossen werden müssen. Darum: Nein zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag.