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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-02-28

Wortprotokoll

Ich werde selbstverständlich die Argumente nicht noch einmal wiederholen, aber ich möchte noch etwas zu dieser Zahl von 21 000 sagen, die vom KMU-Forum und mit ihm von der Treuhandkammer immer wieder genannt werden. Es sind übrigens nicht 21 000 Unternehmen, sondern es sind 21 000 Mandate, welche die ordentliche Revision betreffen.

Die Erhebung des KMU-Forums liefert auf verschiedene Fragen keine Antworten. Es wäre wichtig gewesen, diese Fragen zu stellen. Ich bin realistisch genug, um vorauszusehen, wie die Abstimmung herauskommt, aber vielleicht fragen Sie dann doch nochmals nach.

Eine erste Frage: Wurde die ordentliche Revision freiwillig durchgeführt? Das ist bei dieser Zahl von 21 000 nicht ausgewiesen. Wie ich gesagt habe, gibt es ja auch Sorgfaltspflichten; es gibt Leute, die freiwillig eine ordentliche Revision durchführen. Die Zahl sagt auch nicht aus, ob z. B. ein Minderheitsrecht pro ordentliche Revision ausgeübt worden ist. Die Zahl sagt nicht, ob die ordentliche Revision z. B. aufgrund eines Aktionärsbindungsvertrags oder aufgrund der Statuten durchgeführt worden ist. Wir wissen nicht, ob die Revision aus gesetzlichen Gründen oder aus anderen Gründen durchgeführt worden ist. Die Zahl sagt nicht aus, ob es sich hier um ausländische oder inländische Fremdkapitalgeber handelt, die eine ordentliche Revision durchgesetzt haben. Hat ein Spezialgesetz oder ein staatlicher Aufsichtsmechanismus die ordentliche Revision vorgesehen? Hat die Revisionsstelle entgegen den gesetzlichen Vorgaben eine ordentliche statt einer eingeschränkten Revision durchgeführt? Ist ein Mandat gleichzusetzen mit einer ordentlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Abschluss des Geschäftsjahrs? Es ist aus dieser Zahl auch nicht ersichtlich, wie gross der Anteil der öffentlichen Hand ist, die ihre Anstalten und spezialgesetzlichen Aktiengesellschaften fast immer ordentlich revidieren lässt, was wir alle begrüssen.

Das wollte ich Ihnen einfach nochmals sagen. Man ist hier mit Zahlen aufgefahren, die nicht wirklich überprüft worden sind. Wir wissen nicht, was wirklich dahintersteht. Mit den erhöhten Schwellenwerten haben wir dann die Situation, dass noch viel mehr Gesellschaften nicht mehr ordentlich, sondern eingeschränkt revidiert werden. Ich habe es vorhin schon gesagt: Es gibt auch andere Interessen an einer ordentlichen, korrekten Revision. Es ist nicht nur das Unternehmen oder der Eigentümer selber, der dieses Interesse hat.

Ich werde den Entscheid selbstverständlich Ihnen überlassen müssen. Ich bitte Sie noch einmal, bei den bisherigen Schwellenwerten zu bleiben und erst dann eine Erhöhung vorzusehen, wenn wir auch über eine gewisse Zeit gesehen haben, wie sich die bisherigen, erst vor Kurzem in Kraft gesetzten Regelungen tatsächlich ausgewirkt haben.