Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-02-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-02-28
Wortprotokoll
Ich kann vielleicht so viel dazu sagen: Ob und inwiefern dieses Koordinationsorgan Entscheidkompetenzen haben wird, wird der Gesetzgeber festlegen. Da in Absatz 3 aber eben Vollzugskompetenzen der Kantone definiert bzw. festgeschrieben sind, muss man in der Verfassung erwähnen, dass es ein Koordinationsorgan gibt, das allenfalls auch Entscheidkompetenzen haben kann. Das wird aber der Gesetzgeber festlegen müssen. Ich darf Ihnen vielleicht sagen, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Gesetzgebung bereits begonnen haben. Es war dem Initiativkomitee ein Anliegen, dass diese gute Zusammenarbeit weitergeführt wird. Es ist auch in Ihrem und in unserem Interesse, dass die Gesetzgebungsarbeit, sollte dieser Verfassungsartikel in dieser Form durchkommen, möglichst rasch voranschreitet. Von daher werde ich vielleicht schon im Zweitrat sagen können, inwiefern man sich bereits ausgetauscht hat. Diese Arbeiten sind bereits im Gang.