Bänziger Marlies · Nationalrat · 2011-05-30
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-05-30
Wortprotokoll
Am 1. September 2010 hat der Bundesrat seine Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012/13 verabschiedet. Absicht und Inhalt des Entlastungsprogramms waren und sind jährliche Einsparungen von rund 1,6 Milliarden Franken. Die Begründung dafür ist, dass der Bundeshaushalt gemäss Finanzplan des Bundesrates langfristig nicht mehr schuldenbremsenkonform sei, weswegen eben ein Konsolidierungsprogramm an die Hand genommen werden müsse. Am 7. und 8. April 2011 hat die Finanzkommission Ihres Rates dieses Geschäft in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf beraten. Die Botschaft umfasst im Wesentlichen zwei Vorlagen, auf die ich in der Folge kurz eingehen werde.
Die Vorlage 1 ist das ursprünglich vom Bundesrat vorgesehene Konsolidierungsprogramm oder eben, in unserer Wortwahl, die Aufgabenüberprüfung. Es umfasst Einsparungen von rund 1,6 Milliarden Franken jährlich. Dieser erste Teil besteht aus sechs verschiedenen Massnahmenpaketen:
Erstes Massnahmenpaket: Die Kompensation der mit den Konjunkturstabilisierungsprogrammen im Jahr 2009 vorgezogenen Investitionen von 112 Millionen Franken wurde von Ihrem Rat im Rahmen des Budgets 2011 im vergangenen Winter bereits genehmigt.
Zweites Massnahmenpaket: Es betrifft die Teuerungskorrekturen. Es geht im Wesentlichen darum, dass die Teuerung im Rahmen der Finanzplanung höher eingeschätzt wurde, als sie sich später erwiesen hat. Diese Korrektur aufgrund der tieferen Teuerung ist bereits ins Budget 2011 eingeflossen und von Ihnen im Rahmen des Budgets bewilligt worden. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von rund 440 Millionen Franken.
Drittes Massnahmenpaket: Da sind Querschnittskürzungen im Eigenbereich betroffen, also im Bereich, für den der Bundesrat selber zuständig ist. Das sind 160 Millionen Franken in verschiedenen Bereichen der Verwaltung, nämlich Personal, Informatik, Beratungsaufwand, übriger Sachaufwand. Auch diese 160 Millionen Franken wurden mit dem Budget bereits bewilligt.
Viertes Massnahmenpaket: Das betrifft tiefere Passivzinsen. Aufgrund des Finanzmarktes einerseits und andererseits als Folge der Rechnungsüberschüsse der vergangenen Jahre konnten zum einen massiv Bundesschulden abgebaut werden, zum andern konnten eben Gelder zu tieferen, zu besseren Konditionen aufgenommen werden. Das heisst, der Finanzmarkt hat hier dem Bund in die Hände gespielt. Diese quasi tieferen Passivzinsen, die der Bund bezahlen müsste, schlagen eben auch zu Buche, und zwar massiv, mit rund einer Milliarde Franken. Diese Zahlen sind bereits ins Budget 2011 eingeflossen, und wir haben hier auch nichts mehr zu beschliessen.
Fünftes Massnahmenpaket: Es beinhaltet höhere Einnahmen. Bei der Tabaksteuer sind es die 20 Rappen pro Päckli Zigaretten. Dann sind die Wehrpflichtersatzabgabe und andere Gebühren erhöht worden; ich erinnere an teilweise umstrittene Vorlagen, die aber hier vom Plenum bereits beschlossen worden sind und in der Folge ins Budget eingeflossen sind.
Alle diese Punkte zusammen machen 85 Prozent des Entlastungsprogramms aus und sind mit dem Budget 2011 bereits beschlossen. Die Vorlage, die heute auf unseren Pulten liegt, umfasst die restlichen 15 Prozent dieses Entlastungsprogramms, also der Vorlage 1. Dieses Massnahmenpaket 6 gliedert sich in rund fünfzig einzelne Sparmassnahmen. [PAGE 775]
Der Bundesrat hat die Botschaft wie gesagt am 1. September 2010 verabschiedet. Dann kamen die ersten Hochrechnungen zum Jahresabschluss 2010: Sie kündigten ein massiv kleineres Defizit an, als vom Bundesrat geplant und von uns im Rahmen des Budgets besprochen worden war. In der Folge wurden die Schätzungen laufend nach oben korrigiert. Der definitive Rechnungsabschluss zeigt nun einen um 5,6 Milliarden Franken besseren Abschluss als ursprünglich budgetiert.
Per Budget erwarteten wir ein schuldenbremsenkonformes Minus von rund 2 Milliarden Franken. Die Rechnung schloss aber mit einem Plus von 3,6 Milliarden Franken ab, das heisst 5,6 Milliarden Franken besser als erwartet, wobei anzufügen ist, dass rund 1 Milliarde Franken auf Minderausgaben zurückzuführen ist und die anderen 4,6 Milliarden von höheren Einnahmen herrühren. Bei einem der wirtschaftlichen Krisensituation entsprechenden Abschluss von minus 2,6 Milliarden Franken wäre das Budget noch schuldenbremsenkonform gewesen, auch wenn der Finanzplan des Bundesrates ein Konsolidierungsprogramm nötig gemacht hätte. Es ist aber klar, dass der vorliegende Rechnungsabschluss zusammen mit den Hochrechnungen in den Finanzplan des Bundesrates einfliessen muss, und es ist klar, dass mit diesen Vorgaben das sechste Massnahmenpaket dahinfällt.
So ist der Bundesrat der Meinung, es mache keinen Sinn, Ihnen jetzt im Konsolidierungsprogramm noch diesen Teil der Aufgabenüberprüfung vorzulegen. Derselben Meinung ist der Ständerat, der in der Frühjahrssession beschlossen hat, nicht auf das sechste Massnahmenpaket des Konsolidierungsprogramms einzutreten. Ihre Finanzkommission teilt einerseits die Meinung des Bundesrates, andererseits die des Ständerates: Ihre Finanzkommission hat mit 12 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage 1 des KOP nicht einzutreten. Im Anschluss an diese Diskussion beschloss die Kommission allerdings mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion (11.3317), die den Bundesrat auffordert, trotzdem wieder eine Aufgabenüberprüfung an die Hand zu nehmen und bis Ende 2011 eine Botschaft zu erarbeiten. Eine Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass sich diese Aufgabenüberprüfung in Anbetracht der Finanzlage und des Finanzplans erübrige.
In der Folge hat Ihre Kommission ebenfalls die Standesinitiative 10.331 des Kantons Bern zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm beraten. Im Wissen darum, dass wir nicht auf das Konsolidierungsprogramm eintreten wollen, ist Ihre Kommission der Meinung, dass sich damit eben auch die Standesinitiative des Kantons Bern erübrige. Tritt man nicht auf die Aufgabenüberprüfung ein, muss auch kein Beschluss zu einer Standesinitiative gefasst werden, die nicht aufgabenüberprüfungskonform ist.
Der Ständerat seinerseits hat die Motion Bieri 10.3767, "Gestüt als nationale Aufgabe", angenommen. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen hingegen mit 11 zu 7 Stimmen, diese Motion nicht anzunehmen, sondern abzulehnen. Dies beruht auf den genau gleichen Überlegungen, wie sie zur Standesinitiative des Kantons Bern durchschimmern: Wenn wir nicht auf das KOP eintreten, dann kann es auch nicht sein, dass wir eine Initiative des Kantons Bern im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr gutheissen, und dann kann es auch nicht sein, dass wir eine Motion behandeln, die dem nationalen Gestüt eine Sonderstellung geben will. Dies ist letztlich die Konsequenz aus dem Verzicht auf die Aufgabenüberprüfung. Anzumerken ist das Folgende: Wenn die Aufgabenüberprüfung als allerersten Schritt eine neue Aufgabe zur Folge hat, dann zeigt dies eigentlich auf, dass eine Aufgabenüberprüfung nicht per se ein Sparprogramm ist, sondern allenfalls auch zu einer Ausweitung der Aufgaben führen kann.
Zusammenfassend: Ihre Kommission beantragt Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage 1, sie beantragt, der Standesinitiative Bern keine Folge zu geben, und ebenfalls ein Nein zur Motion des Ständerates "Gestüt als nationale Aufgabe". Die Motion de Buman 10.3849, die wir nicht beraten haben, hat im Wesentlichen denselben Inhalt wie die Motion des Ständerates.
Zum Schluss noch zur Vorlage B: Anzumerken ist hier, dass die Vorlagen 1 und 2 nicht wirklich einen inneren Zusammenhang haben und gut voneinander getrennt beraten werden können. Die Vorlage 2 gab in der Kommission überhaupt keinen Anlass zur Diskussion und wurde einstimmig verabschiedet. Es geht im Wesentlichen um ein Bundesgesetz, das Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Angaben von Publica vorsieht. Die Kommission beantragt Ihnen hier, dem Bundesrat zu folgen.