Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-06-01
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei dieser ersten Differenz der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen und die Minderheit Markwalder abzulehnen.
Wir haben hier den Kernartikel der Rückerstattungsklage vor uns. Es geht darum, ob die Rückerstattungsklage eine wirklich griffige Klage sein soll oder nicht. Die Ausgestaltung der Rückerstattungsklage ist eines der Elemente, die darüber entscheiden werden, ob diese Vorlage ein griffiger Gegenvorschlag zur von uns abgelehnten Abzocker-Initiative ist oder nicht.
Die heutige rechtliche Regelung hat sich nicht bewährt: Wir haben heute im Gesetz die Anforderung, dass die Kläger bei der Rückforderungsklage ein offensichtliches Missverhältnis nachweisen müssen, was in der Regel nicht gelingt. Das heisst, selbst Bezüge von Managern oder Verwaltungsratsmitgliedern, die in einem Missverhältnis zur Gegenleistung stehen, können nicht zurückgefordert werden. Das ist falsch.
Der Ständerat und der Bundesrat haben eine bessere, eine griffigere Formulierung gefunden, indem eine Rückerstattung jetzt einfach bei Vorliegen eines Missverhältnisses einklagbar und verpflichtend wird. "Missverhältnis" heisst ja, dass nicht nur ein Ungleichgewicht vorliegt, also etwas mehr Leistung als Gegenleistung erbracht wird, sondern dass ein eigentliches Missverhältnis vorliegt, d. h., dass wesentlich mehr Leistung an den Manager erbracht wird, als von ihm an Gegenleistung erbracht oder erwartet wird. Mit der einfachen Streichung des Wortes "offensichtlich" machen wir die Rückerstattungsklage zu einem griffigen Instrument und bieten der Minder-Initiative auf der sachlichen Klageebene Paroli, ohne dass die Wahrnehmung der Geschäftsführung bei den kotierten Gesellschaften irgendwie eingeschränkt würde.
Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen und die Minderheit Markwalder abzulehnen.
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