Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag möchte den maximal zulässigen Höchstlohn in einem Unternehmen von einem anderen Referenzlohn, konkret vom Medianlohn, abhängig machen. Dadurch würde indirekt eine staatlich festgesetzte Lohnobergrenze eingeführt. Der Antrag würde zu einem beträchtlichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit führen. Vor allem aber ist eine gesetzliche Lohnobergrenze gar nicht nötig, weil ja mit dem indirekten Gegenvorschlag die Aktionäre umfassende Einsichts- und vor allem Mitspracherechte erhalten, um Lohnexzesse zu verhindern. Falls die Aktionäre aber der Meinung sind, dass gewisse hohe Vergütungen gerechtfertigt sind, dann sollen sie diese auch ermöglichen können.
Es gibt noch ein Argument gegen diesen Minderheitsantrag. Der Antrag sprengt den Rahmen des vorliegenden Gegenvorschlages, da er nicht schwergewichtig eine aktienrechtliche, sondern eine arbeits- und auftragsrechtliche Angelegenheit betrifft. Über diese Fragen können Sie dann im Zusammenhang mit der Juso-Initiative "1:12 - Für gerechte Löhne" noch ausführlich diskutieren. Ich bitte Sie, diese Frage jetzt nicht auch noch mit der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" zu vermischen.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen.