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Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-06-01

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass wir hier insofern bei einer zentralen Bestimmung sind, als hier ein Punkt berührt ist, der bei der Minder-Initiative im Zentrum steht: Wer beschliesst letztlich über die Saläre und über welche Saläre?

Herr Hochreutener will eigentlich zwei Sachen: Mit Bezug auf Artikel 698 will er die Geschäftsleitung von der GV-Befugnis ausnehmen, das heisst, er will, dass die Geschäftsleitungssaläre nicht zur Disposition stehen. Und zum Zweiten will er eine Opting-out-Bestimmung, dass also das Reglement die GV-Beschlüsse derogieren kann. Ob das wirklich ein griffiger Gegenvorschlag zur Minder-Initiative ist, stelle ich sehr infrage. Hier geht es eben darum, für wen wir eigentlich Aktienrecht machen. Geht es beim Aktienrecht nur um die Rechte der Aktionäre und deren Belange, oder stehen auch öffentliche Interessen auf dem Spiel? Weil wir Letzteres intendieren, ist es klar, dass Opting-out-Bestimmungen eben nicht einmal suboptimal sind. Opting-out-Bestimmungen besagen ja: Die Aktionäre regeln das schon vernünftig. Aber wenn ja die Aktionäre alles vernünftig geregelt hätten, hätten wir gar kein Problem. Wir müssen ja legiferieren, weil wir uns im Schlamassel befinden, weil wir eine Abzockerproblematik haben und weil wir griffige Normen ins Recht setzen wollen, die eben auch der Öffentlichkeit Transparenz ermöglichen und über diese Transparenz auch Druck erzeugen.

Herr Bischof, Sie sind zwar offenbar der grosse Scharnierpolitiker für einen Kompromiss gegen die Minder-Initiative. Aber das ist kein guter Kompromiss, weil Sie ja hier keine griffigen Regeln wollen, gerade Sie, der Sie vor einer Stunde noch gesagt haben, Sie glaubten auch nicht so sehr an die Wirksamkeit der Aktionäre!

Machen wir hier einen Schritt weiter auf die Minder-Initiative zu, und folgen wir der Mehrheit!

Die zweite Differenz besteht bei der Frage, ob die Geschäftsleitung bei Artikel 698 Absatz Ziffer 4a auszunehmen ist, wie das die Minderheit I (Hochreutener) will. Dazu besteht gar kein Grund. Gerade auch bezüglich der Geschäftsleitung ist mit Artikel 698 Transparenz zu schaffen. Wenn wir die Geschäftsleitung hier ausnehmen, bleiben wir auf halbem Weg stehen; das wollen wir nicht. Ich denke, auch wenn wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen, können wir in einer sinnvollen Differenzbereinigung noch in dieser Session zu einem Abschluss kommen. Den wollen wir keineswegs verhindern - es kommt dann drauf an, wie bei den Kernfragen der Bonus-Steuer und der Salärbestimmungen im Aktienrecht legiferiert wird. Aber an sich spricht nichts gegen einen Gegenvorschlag, der sogar in dieser Session verabschiedet wird. Eine Differenz bei dieser Bestimmung hindert das nicht, das halte ich für ein zu schwaches Argument, um hier nicht dem griffigeren Antrag der Mehrheit zu folgen.

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